Wir waren ja heute da,deswegen kann ich ja beschreiben,was da so abgegangen ist.Er muß aber einige Sachen auch alleine machen,denn ich bin nicht sein gesetzlicher Betreuer.Ich konnte ja nicht wissen,daß er dort so einen Antrag ausfüllen muß.Das kann er nun mal nicht.
Die sache ist jetzt aber auch erledigt.
Beiträge von nike41de
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Sowas brauchten wir heute gar nicht machen.Es gibt dort schon solch ziemlich merkwürdig aussehende Vordrucke....
Kostenübernahme
BG Nummer
Ort,Datum,Unterschrift.........................................
So sieht das aus....
Der Sachbearbeiter meinte,DAS würde es bei denen schon viele Jahre geben......aber von einem anderen Bekannten weiß ich,daß dem nicht so ist.
Ich betreue meinen Bekannten seit Anfang diesen Jahres,aber Alles weiß ich eben auch nicht. -
Hallo,
mein Bekannter ist seit vielen Jahren ALG2 Empfänger.Er hat jetzt für seine Wohnung,die besitzt er seit einem Jahr (er hat vorher mit Mutter und Schwester zusammen gelebt) die Betriebskostenabrechnung erhalten und muß über 50€ nachzahlen.Ich habe ihn damit zum Jobcenter geschickt,dort sollte er heute einen Antrag auf Kostenübernahme ausschreiben.Dem Jobcenter ist bekannt,daß er nicht schreiben kann und auch den Inhalt gar nicht verstehen kann.Er ist hirngeschädigt und psychisch krank.
Ich habe bisher noch nie davon gehört,daß man einen Antrag zur Kostenübernahme stellen muß.Ich selbst bekomme von der Kreisverwaltung Sozialgeld inkl.Wohngeld für mein Kind und gebe dort meine Betriebskostenabrechnung ohne Antrag zur Übernahme ab....
Frage:
Ist das neu mit dem Kostenübernahme Antrag,und seit wann?
Danke für eventuelle Antworten.