Ich habe vier Jahre als Pflegehilfskraft in einem privaten Pflegeheim gearbeitet. Leider habe ich wegen den spezifischen Bedingungen in einem Altenheim eine generalisierte Psoriasis mit Gelenkbeteiligung (Psoriasis und Psoriasis Arthritis) entwickelt und habe schweren Herzens mit einem Ärztlichen Attest aus Krankheitsgründen gekündigt.
Ich habe zuerst meine Unterlagen nebst Attest bei der "Agentur für Arbeit" abgegeben. Da man als Pflegehilfskraft nicht viel verdient wurden mir Leistung von mtl. EUR 491,70,- bewilligt. Eine Sperre und ein Besuch beim Amtsarzt blieben mir erspart. Es war bei der Abgabe der Unterlagen offensichtlich das ich ein schlimmes Hautproblem habe (Psoriasis an den Finger- und Handgelenken usw...).
14 Tage später erhielt ich von der "Agentur für Arbeit" meine 1. Einladung nach § 309 Abs. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit § 159 SGB III:
Der Arbeitsvermittler machte eine recht netten Eindruck und hat mich meines Erachtens gut beraten. Durch mein Attest sah er keinerlei Probleme eine Umschuluzng beginnen zu können. Wunschberuf: Erzieher Ausbildung. Leider waren für kommenden August alle Schulen u. Kurse belegt so daß ich mit dem Berufsvermittler ausmachte (leider nur mündlich) mich für die kommenden 11 Monate für andere Arbeitsstellen als zB. Produktionshelfer zu bewerben um dann im August 2014 die Erzieherausbildung starten zu können. Er riet mir außerdem beim "Jobcenter" aufstockendes ALG 2 zu beantragen, was ich auch gleich nach dem Termin schriftlich tat. Das Jobcenter hat erstmal über einen Monat gebraucht meinen Antrag zu bearbeiten. Bewilligt wurden mit mtl. EUR 305,30,-. Was ich nicht zu dem Zeitpunkt wußte war, daß nun nicht mehr die Agentur für Arbeit,- sonder ausschließlich das Jobcenter für mich zuständig ist. Ohne ein voriges persönliches Gespräch mit meiner neuen "Fallmanagerin" bekam ich 8 Wochen Bewerbungstraining "verschrieben". Von einer Umschulung war auf einmal nicht mehr die Rede.
In der Einladung zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung nach § 16 ff Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wird mir mitgeteilt wenn die Maßnahme (Bewerbungstraining) ohne Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt verläuft, das nachgeordnete Ziel eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme oder eine Beschäftigung in Bürgerarbeit winkt (Ein Euro Job???) Um mit meiner neuen Managerin meine Umschulungsabsichten zu klären versuchte ich bei ihr anzurufen, doch seit Wochen ist sie nicht per Telefon zu erreichen (wird anscheinend jeden Tag von einer anderen Jobcenter-Kollegin vertreten).
- Wer kann mir sagen ob ich mit meinem ärztlichen Attest Chancen habe meine Umschulung tatsächlich 2014 beginnen zu können? Sollte ich evtl. einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren?
- Bewerbungstraining: Da ich in meinem alten Beruf nicht zurück kann, fällt mir eigenltich nichts konstruktives ein was ich bei einem Bewerbungstraining verloren habe (Bewerben auf was??)
- Habt ihr sonst Vorschläge was ich machen könnte??
Danke für eure Aufmerksamkeit :danke:
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