1.Was für einen Antrag muss ich stellen? Und was kann ich sagen wenn sie eine Übername des Maklers ablehnen. Soweit ich gelesen habe ist das Jobcenter ja zu sparmassnamen verpflichtet. Gibt es Urteile da drüber, wo das Jobcenter die Maklergebüren über nehmen musste?
2.Wie sieht die Übername aus? Werden die übernommen oder lediglich als zinsloses Darlehn gewährt, dass das AA/ Jobcenter einem monatlich Geld abnimmt um diese Gebühren zurückzuerstatten.
3. Wenn ich keine Wohnung bis zu 31.08.2013 finde, muss ich dann in einer Obdachlosen Unterkunft, oder muss das Sozialamt mir übergangsweise eine Pension Finanzieren bis ich eine Wohnung gefunden habe?
4. Was ist mit meinen Ganzen Möbeln/ Alten PC etc. wird das zwischen gelagert? Wer kommt dafür auf.
Danke schon mal für deine Antwort, entschuldige das ich nochmal genauer nachhake, aber im Moment bin ich halt echt am verzweifeln, und würde gerne was in der Hand haben wenn ich das Jobcenter aufsuche.
Habe jetzt gleich noch ein Wohnungsbesichtigungstermin, werde aber zwischendurch immer mal wieder reinschauen.
Danke Gruß