nach dem ich alle Kommentare zu meinem letzten Beitrag gelesen habe steht für mich fest, dass ich es bei der Anerkennung als BG belassen werde.
Nun stellt sich für mich die Frage wie ich am besten damit umgehe, dass ich dem JC die Anlage nicht liefern kann.
Ich habe für die kommenden Tage einen Termin mit der Leistungsabteilung vereinbart.
Wenn ich richtig verstanden habe steht noch nicht ganz fest ob Sie bei "Nicht-Einreichen" nur den fiktiven Höchstsatz für den Unterhalt anrechnen oder ob Sie mir die Leistung komplett versagen möchten. Somit möchte ich dies vorsichtig zuerst ausloten. Sollte ich da die Antwort bekommen, dass nur der höhere Unterhlat angerechnet wird, kann ich ja sofort sagen dass Sie dies tun können. Sollte sich herausstellen, dass Sie die Leistung versagen wollen, dann besteht für mich immer noch die Möglichkeit auf Zeit zu spielen und die EInreichung der Unterlage hinauszuzögern (Da ich ja aufGrund meiner selbstständigen Tätigkeit voraussichtlich nur noch 3-4 Monate darauf angewiesen bin).
Haltet Ihr diese Vorgehensweise für sinnvoll? Wie lange lässt sich so etwas hinauszögern?
Dopsball2