Beiträge von wevell
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Hallo,
ich glaube nicht,dass man innerhalb von ein paar Tagen ein Grundstück verkaufen kann. Also ist das Grundstück zur Zeit nicht verwertbar.
In diesem Fall hat das JC ALG II als Darlehen zu gewähren ( wenn restliche Voraussetzungen auch gegeben sind ).
Du solltest Widerspruch einlegen.
wevell
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Hallo,
meinst du "keine Geburtsurkunde" oder eine Geburtsurkunde in der der Kindsvater einzutragen wäre?
wevell
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Hallo,
das JC darf nur ein Darlehen aufrechnen. Lege gegen die zweite Aufrechnung Widerspruch ein ( oder versuche es mündlich zu regeln ).
wevell
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Hallo,
folgendes steht im § 37 SGB II
...Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück....
wevell
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Hallo,
wie bereits geschrieben, ist es eine Vermögensumwandlung. Die alte Kaution steht euch zu und nicht dem JC. Darf also nicht als Einkommen angerechnet werden.
wevell
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Hallo,
auch als Leistungsbeziehen darf man Vermögen haben. Der Vermögensfreibetrag beträgt 150,00 € pro Lebensjahr zzgl. einer Anschaffungspauschale von 750,00 €.
Wie hoch war anfangs das Vermögen und wie viel wurde ausgegeben?
wevell
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Hallo,
da bin ich anderer Meinung.
§ 1 Abs. 1 Nr. 9 ALG II-VO:
(1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
[...]
9. bei Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, soweit sie einen Betrag von 100 Euro monatlich nicht übersteigen,wevell
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Hallo,
wie hoch sind die Mietschulden?
wevell
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Hallo,
der 1 € Job ist keine Erwerbstätigkeit, also konnte auch die Versicherungspauschale nicht davon abgezogen werden.
Im Grundfreibetrag von 100,00/200,00 € ist die Versicherungspauschale enthalten.
wevell
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Hallo,
das JC darf kein fiktives Einkommen anrechnen. Das JC hat den vollen Bedarf zu zahlen und kann sich über einen Erstattungsantrag bei den anderen Leistungsträgern das Geld zurück holen.
wevell
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Hallo,
Leider gibt es ALG2 erst ab Antragstellung, nicht rückwirkend
Der Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück.
wevell
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Hallo,
Kautionsdarlehen werden während des Leistungsbezuges getilgt. Das Darlehen wird sofort fällig, wenn der Leistungsbezug endet; bzw. wenn das Mietverhältnis endet.
Zu beachten ist, dass nur 1 Darlehen, nicht mehrere gleichzeitig, getilgt werden müssen.
wevell
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Hallo,
ihr seid keine gemeinsame BG, sonder eine HG
wevell
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Hallo,
beim ALG II wird die Versicherungspauschale nur bei Einkommen gewährt. Bei Einkommen aus Erwerbsfähigkeit ist diese Pauschale bereits im Grundfreibetrag von 100,00 € enthalten.
Bei der Grundsicherung (SGB XII ) können Versicherungen geltend gemacht werden-
wevell
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Hallo,
die Versicherungspauschale gibt es weiterhin.
wevell
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Hallo,
Darlehensraten werden in beiden Fällen noch während des Leistungsbezuges vom Regelbedarf einbehalten.
wevell
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Hallo,
da es sich um eine Nachzahlung des JC handelte, kann der Freibetrag erhöht werden. Lasse dir bitte vom JC eine Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO ausstellen.
wevell
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Hallo,
man kann das ausgezahlte Geld behalten. Dafür erhält man im Folgemonat ( oder auch länger ) weniger KdU vom JC ausgezahlt.
wevell
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Hallo,
ich werde es dem Richter, der auch kein umfassendes Rechtswissen haben dürfte, ausrichten. Wahrscheinlich ist dann auch der LPK falsch.
wevell
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Hallo,
Grundfreibetrag heisst, du kannst von deinem Verdienst 100,00 € behalten. Der Rest wird teilweise angerechnet.
https://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen/wevell
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Hallo,
meines Wissens hat der AG für vorgeschriebene Arbeitskleidung zu sorgen.
Bzgl. Führungszeugnis, bitte hier lesen:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/…icationFile&v=8Für Sprit ist der Grundfreibetrag von 100,00 € gedacht.
Reiche deinen Arbeitsvertrag bitte ein, dann müssten die Leistungen wieder aufgenommen werden.
wevell
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Hallo,
ich habe gelesen und nachgedacht:
ZitatZwar stellen die hier geltend gemachten Versicherungsaufwendungen keine Kosten der Unterkunft im engeren Sinne dar, da sie nicht Gegenleistung dafür sind, dass der Klägerin Wohnraum zur Verfügung steht. Im weiteren Sinne könnten sie aber als Kosten der Unterkunft berücksichtigungsfähig sein, sofern sie nicht zur Disposition der Klägerin gestanden haben, weil das Vorhandensein entsprechenderVersicherungen (wirksamer) Teil ihrer mietvertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihrem Vermieter war und sie diesen Teil des Mietvertrages nicht im Einvernehmen mit ihm ablösen konnte....wenn sie einen „unausweichlichen Nebenkostenfaktor“ darstellen, da sie im Mietvertrag vereinbart sind und die Wohnung nicht ohne dieVerpflichtung zur Zahlung auch dieser Kosten angemietet werden kann (Urteil vom 28. November 2001 -5 C 9/01, juris RdNr 13 = BVerwGE 115, 256, 258; so auch für das SGB II: z.B. Landessozialgericht <LSG> Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2008 - L 3 AS 77/06, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Mai 2007 -L 7 AS 3135/06, juris RdNr 27
LSG der Länder Berlin und Brandenburg · Urteil vom 19. November 2008 · Az. L 10 AS 541/08wevell
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Hallo,
solltest du anspruchsberechtigt sein, kannst du nach der Trennung eine Wohnung anmieten. Du musst nicht in dein Elternhaus zurück.
Sollte Anspruch bestehen, kannst du auch eine Erstausstattung für dich beantragen.wevell
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Hallo,
seit dem es solche Urteile gibt. Bitte doch erst bei Berlit im LPK-SGB II § 22 RN 27 ( 4. Auflage ) nachlesen, bevor du so etwas schreibst.
wevell
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Hallo,
auch als ALG II-Bezieher kann man eine Wohnung finden (örtliche Wohnungsbaugesellschaften ), allerdings nicht im gehobenem Marktsegment.
Man hat Anspruch auf eine Erstausstattung.wevell
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Hallo,
wenn im Mietvertrag diese Versicherungen verlangt sind, sind diese als Bestandteil der KdU auch zu übernehmen.
wevell