Hallo, bei 1300.00 € Brutto hast du 310,00 € mehr.
wevell
Hallo, bei 1300.00 € Brutto hast du 310,00 € mehr.
wevell
Nachtrag:
Muss heissen: angemessene KdU, aber nur bis maximal alte KdU.
wevell
Hallo,
das "Querstellen" besteht darin, das nur Regelbedarf und angemessene KdU übernommen werden, aber keine Umzugskosten etc.
wevell
Hallo,
das Praktikum mit ev. Übernahme könnte ein wichtiger Grund sein, frage beim J nach.
Das JC darf dir nicht verbieten eine neue Wohnung zu suchen.
Du benötigst die Zusicherung des neuen JC. Reiche beim alten JC eine Vermieterbescheinigung ein, diese wird dann an das neue zur Zusicherung weitergeleitet. Liegt diese vor, kann auch die Mietkaution darlehnsweise erbracht werden.
wevell
Hallo,
das JC übernimmt die Umzugskosten nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das könnte die Zusage eines Arbeitgebers sein, der dich einstellen will. Andere wichtige Gründe wären z.B. Familienzusammenführung oder Heirat.
wevell
Hallo,
du darfst für das Haus oder Teile des Hauses einen Mietvertrag abschliessen.
Vor Unterschriftleistung benötigst du die Zustimmung des JC. Die Miete muss angemessen sein.
wevell
Hallo,
das JC muss 6 Monate die volle Miete übernehmen.
Wenn du in dieser Zeit nachweisbar keine angemessene Wohnung im jetzigen sozialen Umfeld ( Schule, Hort, etc ) finden kannst, kann das JC die Miete weiter übernehmen.
Vielleicht solltest du dir Unterstützung einer Erwerbsloseninitiative suchen.
wevell
Hallo,
hier die Seite der Bundesagentur:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE…022DSTBAI516946
wevell
Hallo,
deine Tochter hat ab 25. Lebensjahr Anspruch auf 399,00 € Regelbedarf plus anteilige Miete plus ev. Mehrbedarfe.
Wenn du noch in diesem Jahr einen "Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X" stellst, kann rückwirkend bis Januar 2013 der Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserbereitung ( Boiler etc. ) geltend gemacht werden.
wevell
Hallo,
auf beide Fragen eine Antwort: Jobcenter
Mit dem Mietvertrag zum JC gehen und Übernahme der Miete beantragen. Ein Monat vor Ablauf des ALG I dieses dem JC mitteilen.
wevell
Hallo,
zum Mehrbedarf für behinderte Leistungsberechtigte bitte hier nachlesen ( ab RN 21.14
Fachliche Weisungen SGB II BA Zentrale
wevell
Hallo,
deine Mutter und du bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Innerhalb einer BG müssen alle BG-Mitglieder füreinander einstehen, also finanziell unterstützen. Dabei zählt das gesamte Einkommen der BG.
Also müsste einer von beiden ALG II beantragen, womit beide im ALG II-Bezug wären.
wevell
Hallo,
das Erste, was das JC machen will, ist, deinen Partner eine Arbeit anzubieten.
wevell
Hallo,
scheinbar warst du schon vor Ausbildungsbeginn im ALG II-Bezug. Hat man dich nicht beraten, dass du BAB beantragen kannst? Sollte man dich nicht darüber beraten haben, besteht eventuell eine Möglichkeit dagegen vor zu gehen. Wende dich dann bitte an eine örtliche Erwerbsloseninitiative oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.
wevell
Hallo,
wenn du nicht mehr im Leistungsbezug bist und auch keinen Antrag auf Leistung nach dem SGB II gestellt hast, hast du mit dem JC nichts mehr zu tun. Welcher Einladungsgrund wurde denn genannt?
Einer Aufforderung hast du nur dann Folge zu leisten, wenn eine der 5 Punkte aus § 309 SGB III zutrifft.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__309.html
wevell
Hallo,
§ 256a Abs 2 S. 1 SGB V:" (2) Erfolgt die Anzeige nach Absatz 1 bis zum 31. Dezember 2013, soll die Krankenkasse den für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlenden Beitrag und die darauf entfallenden Säumniszuschläge nach § 24 des Vierten Buches erlassen. "
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__256a.html
...und hier die Gesetzesbegründung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713947.pdf
wevell
Hallo,
das JC handelt nach den Vorgaben des SGB II. Leider sind dort bestimmte Regeln zu beachten.
Es kann sogar noch schlimmer kommen: Sollte während des ALG II-Bezuges eine Erstattung ( Steuer, Heizkosten ) zufliessen, die aus einer Zeit ohne ALG II-Bezug stammt: Zuflussprinzip, also anrechenbares Einkommen
wevell
Hallo,
noch etwas zu diesem Thema:
Zitat2.1 Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.09.2014 - L 16 AS 232/14 B PKH
Übernahme von Beitragsschulden in der gesetzlichen KrankenversicherungLeitsätze (Juris)
1. Für die Übernahme von Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet das SGB II keine Rechtsgrundlage.2. Die Gewährung eines Darlehens gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist wegen der Regelung in § 16 Abs. 3a Satz 2 Halbsatz 2 SGB V ausgeschlossen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.…ords=&sensitive=
Auszug aus: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1736/
Hallo,
gemeint ist das sogenannte "Beitragsschuldengesetz"
http://www.gkv-spitzenverband.de/service/versic…dengesetz_1.jsp
wevell
Hallo,
es zählt der Tag des Geldeinganges.
Was sagst du zu folgendem Beispiel:
Person zyx erhält letzten Lohn von 2.000,00 € am 31.10. und kein Anspruch auf ALG I. Person zyx erhält am 01.11. volles ALG II. Der Lohn soll den Lebensunterhalt für November abdecken und das ALG II auch für November. Auch hier "Zuflussprinzip".
wevell
Hallo,
Einkommen wird um Freibeträge bereinigt und wird dann beim ALG II angerechnet ( §§ 11 - 11b SGB II )
wevell
Hallo,
es gilt das sogenannte "Zuflussprinzip", d.h.; dass das Einkommen in dem Monat gegen das ALG II aufgerechnet wird, in dem es ausgezahlt wird. Es wäre also egal, ob ein oder 2 Gehälter gezahlt wurden.
Die Rückzahlung darf in Höhe von 10% des Regelbedarfes erfolgen.
Warum wurde die Miete nur zum Teil gezahlt?
wevell
Hallo,
Einkommen minus Freibteräge ist das anrechenbare Einkommen
Bedarf minus anrechenbares Einkommen ist Restbedarf/Zahlbetrag
Alles Wissenswerte zum Thema Minijob findest du hier: Minijob-Zentrale.de
wevell
Hallo,
der von dir genannte Beitrag war bis April 2011 anwendbar. Hier die "Dienstanweisung" für das JC bzgl. Auszubildende etc.:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/gr…022DSTBAI394658
Unter Umständen besteht Leistungsanspruch, auch für Mehrbedarfe.
wevell