franziunique,
ist dein heutiger Beitrag ein Zitat aus einer mir unbekannten Quelle?, Wenn ja, bitte diese auch angeben.
Deine Aussage, dass das Amt die Ratenhöhe frei festsetzen kann ist falsch.Siehe dazu bitte BT-Drs. 17/3982 Seite 10, vom 30.11.2010
"Der Bundesrat schlägt vor, die Tilgungsrate bei Darlehen flexibel auszugestalten, so dass eine Tilgung in Höhe von bis zu 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs möglich ist.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab.
Die Festlegung eines starren Tilgungsbetrages vermeidet die sehr fehleranfällige und streitbehaftete Ausübung von Ermessen. Um dem Betroffenen ausreichend Mittel zur Be- streitung des Lebensunterhaltes zu belassen, ist die Tilgung für mehrere Darlehen insgesamt auf 10 Prozent des maßge- benden Regelbedarfs begrenzt."
Die von dir angeführten §§ sind in der alten Fassung. Bemühe doch mal die Seiten von Buzer.de, dort sind aktuelle und frühere Fassungen aller deutschen Gesetze zu finden.
Sollten meine Ausführungen falsch sein, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Ich nehme Ratschläge immer gerne an.
wevell