Hallo,
jeder Arbeitnehmer innerhalb der BG hat Anspruch auf die Freibeträge. Dazu folgendes:
FH 11.157: (1) Der Freibetrag wird jedem erwerbsfähigen Mitglied einer BG eingeräumt, das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt.
Rechtsgrundlage ist § 11a SGB II, näher ausgeführt in der ALG II-VO und den Fachlichen Hinweisen der BA.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Cont…s-Einkommen.pdf
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Cont…erordnungen.pdf
Anhang A15
wevell