Hallo,
in der ALG II-VO heisst es, das die Kilometerpauschale anzusetzen ist, "soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist."
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__6.html
Gefunden habe ich noch folgendes ( das BSG-Urteil bezieht sich aber auf Selbständige ).
https://dejure.org/dienste/vernet…0AS%2063/09%20R
wevell