Hallo,
wie hoch ist dein zukünftiges Nettoeinkommen? Wie hoch ist deine Miete?
wevell
Hallo,
wie hoch ist dein zukünftiges Nettoeinkommen? Wie hoch ist deine Miete?
wevell
Hallo,
so etwas sollte man sich schriftlich geben lassen. Du kannst deinem SB sagen, dass du die Stelle nicht annehmen kannst, weil du keinen Führerschein hast.
Hast du auch Einstiegsgeld beantragt?
Bei einem Freibetrag von 300,00 € stellt sich die Frage, ob du überhaupt noch im Leistungsbezug bist.
wevell
Hallo,
nachfolgend kannst du ( vielleicht ) nachlesen, wie hoch die angemessene Miete sein darf:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
wevell
Hallo,
fülle "Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ( Mit dem Verweis: "Bitte füllen Sie Anlage EKS aus")" aus. Sollte es dem JC nicht zusagen, melden die sich schon.
Den Zufluss kannst du mit Quittung oder Kontoauszug nachweisen.
wevell
Hallo,
bei einem geschätztem Brutto von 850,00 € hättest du einen Freibetrag von 250,00 €, also ein anrechenbares Einkommen von 380,00 €. Dein Bedarf liegt bei 399,00 € plus Miete. Also dürfte ein Anspruch bestehen.
Wenn du den Antrag bis zum 30.09. stellst, besteht ab 01.09. Anspruch auf ALG II.
wevell
Hallo,
wenn ihr nicht "aus einem Topf" wirtschaftet ( z. B. kein gemeinsames Konto ) oder kein gemeinsames Kind habt, könnt ihr bis zu einem Jahr als zwei BGs geführt werden.
wevell
Hallo,
du hast das Recht, eine eigene Wohnung zu haben. Das JC müsste dann die Miete von dir und von deinem Freund bezahlen. Wenn ihr aber zusammenzieht, hat das JC weniger aufzubringen.
Eine Vermieterbescheinigung erhälst du von deinem JC. Diese soll vom zukünftigen Vermieter ausgefüllt werden. Die ausgefüllte Bescheinigung dem JC vorlegen. Ist die Miete angemessen, soll das JC dir schriftlich bescheinigen, dass die Miete übernommen wird. Dann erst den Mietvertrag unterschreiben. Dann kann auch eine Erstausstattung oder ein Kautionsdarlehen beantragt werden.
wevell
Hallo,ihr könnt euch eine grössere Wohnung suchen. Die Miete muss angemessen sein. Lasst euch vom JC vor Unterschrift auf dem Mietvertrag auf der Vermieterbescheinigung die Wohnung genehmigen.wevell
Hallo,
ZitatMeine Kinder kommen ja nur am Wochenende oder in den Ferien.
Siehe dazu auch unter 3.3 Wohnraumbedarf bei der Ausübung des Umgangsrechts obiger Richtlinie.
Diese Richtlinie ist überholt. Die m²-Angabe für 1 Person beträgt mittlerweile 50 m², für jede weitere Person 15 m².
Vor der Anmietung solltest du dir sie Zustimmung des JC geben lassen. Für das Kinderzimmer kann eine Erstausstattung beantragt werden.
wevell
Hallo,
du musst dem JC Nachweise erbringen, damit geprüft werden kann, ob der Sohn noch zur BG gehört.
wevell
Hallo,
dein Sohn gehört nicht mehr zur BG. Ihr werdet weiterhin Leistung erhalten, aber das JC wird ein Sechstel der Miete nicht mehr übernehmen ( Mietanteil deines Sohnes ). Das Einkommen des Sohnes darf euch nicht angerechnet werden.
wevell
Hallo,
vielleicht findest du hier dein zuständiges JC. Siehe nach Miethöhe für 2 Personen.
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
wevell
Hallo,
eine Pflicht, die EGV zu unterschreiben, gibt es nicht. Das JC kann aber die EGV als Verwaltungsakt erlassen. Eine Sanktion kann deswegen nicht erfolgen.
wevell
Hallo,
der UHV ist Einkommen des Kindes.
wevell
Hallo,
erfahrungsgemäss und sehr oft gesehen, kann man Buchungen stornieren oder zurückrufen, ohne das die Plus-Buchung als Zufluss gewertet wird.
wevell
Hallo,
wie die Konditionen für das Darlehen sind, müssen die Vertragsparteien schriftlich vereinbaren.
Ist der Vertrag bereits unterschrieben und dieser wird dem JC vorgelegt, stellst du das JC vor vollendete Tatsachen und schlimmstenfalls rechnet das JC das Darlehen als Einkommen an. Genau genommen ändert sich an deiner Schuldenlage nichts, du hast nur einen anderen Gläubiger.
Hast du dagegen die schriftliche Zusage/Genehmigung, bist du auf der sicheren Seite.
wevell
Hallo,
teile es dem JC nachweisbar ( Niederschrift oder gegen Empfangsbestätigung ). Lege den noch nicht unterschriebenen Darlehensvertrag dem JC zur "Genehmigung" vor.
wevell
Hallo,
hattest du vor Unterzeichnung des Mietvertrages eine schriftliche Zusicherung, dass du die neue Wohnung anmieten darfst, bzw. dass das neue JC die Miete übernimmt?
wevell
Hallo,
wahrscheinlich zahlt das JC deshalb nicht, weil ihr euch dort nicht mehr gemeldet habt, deswegen nochmals mein Vorschlag, sofort zum JC zu gehen.
Normalerweise müsstet ihr dann sofort einen Scheck bekommen.
wevell
Hallo,
so wie du es schilderst. liegt die Schuld nicht beim JC, sondern wohl eher bei euch.
Ich glaube nicht, das dein Mann zu 100 % sanktioniert wurde, das wären 10 Meldeversäumnisse, zu denen er sich 10 Mal hätte äussern können. Kinder können gar nicht sanktioniert werden.
Zudem sind bei Sanktionen über 30 %, wenn Kleinkinder im Haushalt sind, Sachleistungen ( Lebensmittelgutscheine ) durch das JC zu erbringen.
Ich glaube eher, dass die Leistung wegen fehlender Mitwirkung eingestellt wurde. Die Leistung kann, auch für die Vergangenheit, wieder aufgenommen werden, wenn ihr den Mitwirkungspflichten nachkommt.
Ihr solltet also unverzüglich zum JC gehen und dort den Sachverhalt erklären.
wevell
Hallo,
eine genaue Auskunft kannst du auf diesem Weg nicht erhalten. Es fehlen detaillierte weitere Angaben.
Lasse bitte von einer Erwerbsloseninitiative deinen Bescheid überprüfen.
wevell
Hallo,
danke, dass du mir Recht gibst. Ich habe mich nur an das Gesetz gehalten.
§ 22 Abs. 3 S. 1 SGB II lautet: ") Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht."
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
wevell
Hallo,
es ist nicht dein Guthaben, bzw. das Guthaben der Frau. Die Erstattung steht dem JC zu.
Eine Nebenkostenerstattung mindert im Folgemonat die Aufwendungen für die KdU. Folglich erhält die Frau oder du im Folgemonat weniger Leistung vom JC und du oder die Frau ändert den Dauerauftrag.
wevell
Hallo,
wenn du einen Ablehnungsbescheid erhalten hast, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Für die Bearbeitung des WS hat das JC 3 Monate Zeit.
Ich selber würde eine Klärung im persönlichen Gespräch versuchen.
wevell
Hallo,
du hast Anrecht auf eine Erstausstattung. Teile dem JC mit, das du bisher im Haushalt deiner Eltern gewohnt hast. Unterstützung kannst du bei einer Erwerbsloseninitiative erhalten.
wevell
Hallo,
jedes BG-Mitglied, also auch Kinder, zählt voll als Person.
Lt. Richtlinien JC Essen ist für 4 Personen eine Nettokaltmiete in Höhe von 437,95 € angemessen ( Stand 2014 )
Die Nebenkosten ( ohne Heizung ) sind bis ( 95 * 1,30 € ) 123,50 € noch angemessen.
Bevor der Mietvertrag unterschrieben wird, ist die Zusicherung des JC einzuholen.
wevell
Hallo,
da dein Sohn dann nicht mehr zur BG der Mutter gehört, kann sein Einkommen auch nicht auf die BG der Mutter angerechnet werden. Dein Sohn hat dann nichts mehr mit dem JC zu schaffen.
wevell