Beiträge von wevell
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Hallo,
vielleicht hilft dir Folgendes weiter:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.htmlwevell
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Hallo,
was das JC meint, soll es dir schriftlich geben.
§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II :
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
[...]
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen könnenhttp://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
wevell
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Hallo,
wenn du durch deinen Verdienst deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, gehörst du nicht mehr zur BG der Eltern und Geschwister. Das JC wird aber die Miete um deinen Mietanteil ( ein Sechstel ) mindern.
wevell
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Hallo,
hier die gewünschten Gesetzestexte zum Nachlesen:
1. Vermögen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html2. Einkommen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html3. Sozialwidriges Verhalten
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__34.htmlwevell
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Hallo,
das JC übernimmt bis zu 6 Monate die volle Miete, danach nur in angemessener Höhe. Was angemessen ist, kann u.U. hier nachgelesen werden:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.htmlDer Vermögensfreibetrag erhöht sich um 750,00 € "Anschaffungspauschale ".
Wenn für die Lebensversicherungen ein vertraglicher Verwertungsausschluss bis zum Eintritt ins Rentenalter besteht, sind diese Versicherungen nicht dem Vermögen hinzu zu rechnen.
Lasse dich von einer Erwerbsloseninitiative beraten.
wevell
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Hallo,
würdest du als privater Job-Coach umsonst für das JC arbeiten?
wevell
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Hallo,
ihr bildet keine BG mehr. Du bist über 25 Jahre alt und kannst wahrscheinlich durch dein Einkommen deinen Lebensunterhalt selber bestreiten.
Lege Widerspruch gegen den letzten Bescheid ein ( sofern Widerspruchsfrist nicht überschritten ). Gleichzeitig stelle einen Überprüfungsantrag.
Lasse dir von einer Erwerbsloseninitiative dabei helfen.
wevell
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Hallo,
Nebenkostenerstattungen mindern im Folgemonat die Kosten der Unterkunft.
wevell
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Hallo,
durch die Erbschaft entfällt die Hilfebedürftigkeit. Grundleistung nach SGB II und XII werden eingestellt, das heisst, ihr müsst euren Lebensunterhalt solange durch die Erbschaft sicher stellen, bis die Erbschaft auf Höhe des Schonvermögens aufgebraucht ist.
Schonvermögen: Pro Lebensjahr 150,00 € zuzüglich 750,00 € "Anschaffungspauschale"
wevell
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Hallo,
bekannterweise führt die NK-Abrechnung ständig zu Nachfragen beim Mieterbund, weil ungerechtfertigt Kosten auf die Mieter abgewälzt werden. Ist das bei den Kosten für die Legionellenprüfung auch der Fall?
Somit wäre zu prüfen, ob dieser Posten überhaupt in der Betriebskostenverordnung aufgeführt ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
wevell
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Hallo,
die Freibeträge werden vom Gesamt-Erwerbseinkommen eines Leistungsberechtigten berechnet.
Der Grundfreibetrag ( 100,00 € ) wird nur ein Mal berücksichtigt.
Freibetrag bei EK von 100,01 bis 1.000,00 € = 20 %
Freibetrag bei EK von 1.000,01 bis 1.200,00 € = 10 % ( bei Kindern in der BG = bis 1.500,00 € )
Ab 1.200,01/1.500,01 € wird alles leistungsmindernd angerechnet.wevell
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Hallo,
bei LSt-Kl. I entspricht es etwa 870,00 € Netto, abzüglich Freibetrag von ca. 290,00€ wäre das ein anrechenbares Einkommen von ca. 580,00 €.
Dein ALG II-Anspruch wäre 399,00 € plus Miete.
Du müsstest Anspruch auf ALG II haben. Nach Antragstellung kann (in der Regel) für 6 Monate bewilligt werden. Danach kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Was das JC dir aber sagen könnte, weiss ich nicht.
wevell
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Hallo,
"Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt."
§ 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.htmlwevell
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Hallo,
diese Möbel werden vom JC nicht bewilligt. Dieser wachstumsbedingte, kinderspezifische Bedarf soll mit der Regelleistung abgedeckt sein ( so die Rechtsprechung ).
wevell
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Hallo,
ZitatLaß den Stiefvater weg und setze dafür Lebenspartner ein.
Bei "Lebenspartner" gebe ich dir recht, bei "Partner" oder "Person" sieht es schon anders aus.Der LPK und die FH zu § 7 SGB II sind auch anderer Auffassung wie du.
ZitatWohnen zwei Personen gemeinsam mit dem Kind einer dieser Personen zusammen und wird dieses Kind von den leiblichen Eltern finanziell versorgt und das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt, erfüllt die gelegentliche Betreuung des Kindes durch die mitbewohnende Person nicht den Tatbestand des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 3.
http://www.wohngeldantrag.de/gesetz/5.htmwevell
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Hallo,
der Stiefvater ist doch mit der Mutter verheiratet, bilden schon deswegen eine BG.
wevell
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Zitat
Nein. Durch das Kind werdet ihr sofort als BG eingestuft.
Das gilt nur mit Einschränkung. Es müsste sich um ein gemeinsames Kind handeln ( ist aus dem Thread aber nicht ersichtlich ).
wevell
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Hallo,
stelle einen "Antrag auf Erstausstattung" wegen der Haushaltsgeräte.
Liste die Sachen auf, die dein Mann mitgenommen hat. Als Begründung schreibe dazu, dass dein Mann diese Gegenstände mitnahm.
Desweiteren beantrage formlos die Pauschale für Umzugshelfer.
wevell
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Hallo,
dein Leistungsanspruch müsste wie folgt aussehen:
Regelbedarf 399,00 --- Mehrbedarf f. Alleinerziehende 143,64 --- RB Kind 234,00 --- komplette Miete --- eventuell Mehrbedarf, wenn Warmwasser durch z.B. Durchlauferhitzer erzeugt wird von 9,18 und 1,87
Davon werden abgezogen: Kindergeld --- tatsächlich gezahlte andere Sozialleistungen wie Unterhalt, Elterngeld, etc., eventuelles Erwerbseinkommen.
wevell
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Hallo,
das JC errechnet aus dem Bruttolohn der letzten 6 Monate den Durchschnitt. Dieses Durchschnittsbrutto wird dann zu Grunde gelegt. Am Ende des Bewilligungsabschnittes wird ( zum Teil nur auf Antrag ) konkret berechnet.
wevell
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Hallo,
die Miete wird anteilig pro Person vom JC gezahlt. Auf deinem Zettel steht wahrscheinlich, das die Miete bis zu dieser Summe übernommen werden kann.
wevell
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Hallo,
wenn die Warmmiete 623,10 € beträgt, übernimmt das JC für dich und das Kind 623,10 : 3 x 2 = 415,40 €. Sofern diese Summe für 2 Personen angemessen ist, hat das JC die anteilige Miete zu übernehmen. Den Rest ( ein Drittel ) hat dein Partner zu übernehmen.
Wozu sollte deine Mutter bürgen, wenn der Mietvertrag auf dich und deinen Partner läuft.
wevell
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Hallo,
auch Nicht-Gewerbetreibende haben ihr Paypal-Konto anzugeben. Siehe dazu bitte die Ausfüllhinweise oder FH zu § 12 SGB II.
wevell