Hallo,
da dein Freund Azubi ist, hat er keinen Anspruch auf ALG II. Folglich hat das JC nur die Miete für dich und das Ungeborene zu übernehmen. Da die Miete kopfteilig gezahlt wird, sind vom JC auch nur zwei Drittel der Miete zu übernehmen.
Die Miete ist dann angemessen und zu übernehmen, wenn diese 2/3 Mietanteil für 2 Personen angemessen sind.
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, erhälst du 360,00€ Regelbedarf, seid ihr dagegen keine BG, stehen dir 399,00€ zu ( dem entsprechend auch der Mehrbedarf für Schwangere in Höhe von 17 % des RB ). Eine BG wird u.a. angenommen, wenn Partner ein gemeinsames Kind haben, nicht erwarten.
Die solltest dir bei einer Erwerbsloseninitiative Unterstützung holen.
wevell