Beiträge von FraCor

    Hallo,

    ich werde Ende August von Wuppertal nach Berlin umziehen. Nun ist das Problem, dass die Bewilligung einer neuen Wohnung bisher daran scheitert, dass meine Sachbearbeiterin hier aus Wuppertal die Angemessenheit der Miete anscheinend nicht beurteilen kann und aus Berlin(wo sie eine E-Mail hingeschrieben hat..) keine Rückmeldung kommt.
    Nun meine Frage: gibt es irgendwelche Fristen oder andere Möglichkeiten, wie ich die Antwort bzgl des Wohnungsangebots beschleunigen kann? ich warte bereits knapp zwei Wochen auf Antwort und vermutlich ist die Wohnung eh längst weg, aber wenigstens bei weiteren Anfragen muss es doch möglich sein, innerhalb von wenigen Tagen eine Antwort zu erhalten..?
    Wenn ich in Berlin wenigstens einen Ansprechpartner hätte(den mir leider keiner nennen will..) wüsste ich schon mal, wo ich Druck machen könnte..
    Gibt es eine Kostenrückerstattung für die Fahrtkosten zur neuen Wohnung, wenn die Vermietung daran scheitert, dass das JC zu lange mit der Antwort gewartet hat? Ich kann ja auch nicht einfach alle paar Wochen aufs neue hinfahren um mir Wohnungen anzuschauen, die ich dann eh nicht bekomme(weder finanziell noch zeitlich, zumal ich einen 1/2-jährigen Sohn zu betreuen habe..)

    Vielen Dank schon einmal für eine Antwort,
    lg, FraCor

    Hallo,

    Ich beziehe seit Anfang Oktober ALG II, mein Freund studiert. Er lebt von Bafög und in diesem Rahmen festgelegtem Unterhalt durch seinen Vater. Muss er von diesem Satz, der ja als Mindestsatz für ihn als Student festgelegt wurde wiederum Geld an mich leisten, nur weil wir als BG gelten? Heißt das, ihm steht auf einmal ein geringerer Satz, sprich nur Bedarfssatz nach SGB II zu, obwohl er selbst kein ALG II beantragt hat?
    Dazu fällt mir noch eine Frage ein: ist es rechtens, dass das Jobcenter auch ihn einlädt zu einem Gespräch "über seine berufliche Situation" und ihm bei Nichteinhalten des Termins mit Kürzung seines (weder beantragten, noch erhaltenen) ALG IIs droht?? Muss er da hingehen?
    Eine Frage wäre da noch: kann mir das Jobcenter Nachzahlungen des Bafög für den Monat September, die noch am 30.09. auf mein Konto eingingen, im Oktober als Einkommen anrechnen und meine Bedarfssatz für Oktober entsprechend kürzen?? Da hat doch das eine mit dem anderen nichts zu tun, oder?

    Ich wäre dankbar, wenn mir jemand kurz was darauf antworten könnte,
    Lg, FraCor