dave-87
Um ALG II beziehen zu können, musst du erreichbar sein und deine Post täglich persönlich in Empfang nehmen können.
Für Obdachlose stellen soziale Einrichtungen wie Diakonie/Caritas Postempfangsanschriften bereit.
Du bist in Freising gemeldet, daher solltest du dich an die Stadt wenden und nach einer Notunterkunft fragen.
Zuständig sind die Wohnraumsicherungsstellen, die sind manchmal etwas versteckt angesiedelt, sind aber zu finden unter Sozilales/Obdachlosigkeit.
Bitte wende dich umgehend an die Caritas in Freising:
http://www.caritasfreising.de/Page004257.htm
Solltest du ALG II-berechtigt sein und keine Probleme hinsichtlich U25 bestehen, erhälst du komplette Leistungen, also Regelsatz und Kosten der Unterkunft, auch für die KdU in einer Notunterkunft.
Krankenkassenmässig sollte es so sein, dass du bis 23 in der Familienversichertung bist, ab 23 müsstest du dich selber versichern bzw. über das Jobcenter, was bedeutet, dass du ALG II - Lücken vermeiden solltest, da sonst Krankenkassenbeitragsschulden entstehen und Versicherungsschutzverlust droht.
Du bist in Freisiing gemeldet, willst aber nach Dachau. Meiner Ansicht nach ist das bei Obdachlosigkeit eine falsche Strategie, weil sich daraus Zuständigkeitsprobleme ergeben. Du darfst nicht "schwarz" bei Freunden wohnen, weil du damit deren Wohnung gefährdest und der Winter steht vor der Tür. In der Situation solltest du das anstreben, was du schnellstmöglich bekommen kannst und mit dem du deine soziale Versorgung herstellen kannst.
Zitat
http://www.freising.de/rathaus/soziales-wohnen.html
Frau Roswitha Huber
Tel. 08161 54 4 31 01
Fax: 08161 54 5 30 00
Aufgabenschwerpunkte:
● Betreuung der städt. Notunterkünfte