Beiträge von Hennes

    Hallo Comunity,

    ich hatte für den 18.07.2023 einen Termin bei meiner Arbeitsagentur bekommen, den ich allerdings nicht wahrnehmen konnte, da ich Krankgeschrieben war (AU), ich habe die AU per eService über das Online Angebot der Arbeitsagentur zukommen lassen, darauf hin habe ich eine Folgeeinladung erhalten für heute (27.07.2023) in der ich zur Stellungnahme gebeten werde, warum ich den Termin am 18.07.2023 nicht wahrnehmen konnte. Die Stellungnahme habe ich dann ausgefüllt, meine AU nochmals als Kopie beigefügt, und meinem Sachbearbeiter gestern per E-Mail zukommen lassen.


    Worüber ich mir nun sorgen mache ist, ob mir nun eine Sperre droht? so Kurz vor Ende des Monats. Ich konnte schonmal einen Termin nicht wahrnehmen da ich Krankgeschrieben war (AU) und da hat auch soweit alles prima geklappt, hatte also dadurch keine leistungsrechtlichen Nachteile.

    Werde wohl da erst wieder morgen eine Antwort erhalten, da ich ja relativ spät heute eine Antwort erhalten habe.

    Bitte keinen Inhalt von E-Mails veröffentlichen

    Dokumente können ausreichend anonymisiert über Dateianhänge

    des Forums hochgeladen werden

    Hallo zusammen,


    ich habe ALG I Beantragt, diesen bescheid auch heute erhalten, da ich wusste das mein ALG I zum Leben nicht reicht, habe ich zusätzlich ALG II Beantragt, und beziehe diese schon seit dem 01.032023 Soweit so gut.

    Nun stellt sich mir die Frage auf dem ALG I Bescheid steht nun:

    Vom 01.03.2023 – 30.04.2023 vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers (01.03.2023 – 30.04.2023)

    Und dann ab 01.05.2023 meine Leistung zu ALG I

    Warum, erhalte ich den mein erstes ALG I zum 01.05.2023 ? warum nicht bereits zum 01.04.2023 ?

    Und Frage 2: zahlt mir das Jobcenter den wie bereits zum 01.03.2023 weiter meine Miete?


    Danke und Lieben Gruß

    Hallo zusammen,

    Ein guter Freund von mir wird wohl von ALG I ins ALG II (Hartz IV) im März 2023 fallen.

    Nun stellt sich für ihn die Frage ob das Jobcenter, wenn er in Hartz IV rutscht, seine

    Miete zahlt. Seine Wohnung hat 60qm, er wohnt dort seit 01.11.2005

    Zu seinen Mietkosten:

    Grundmiete 585,-€

    Betriebskosten + Heizkosten Vorauszahlung 188,91

    Das Jobcenter XXX gibt dort folgendes in ihrem Merkblatt an:

    Die u. g. Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete (Grundmiete einschl. sämtlicher

    Mietnebenkosten ohne Heiz- und Warmwasserkosten).

    Die angemessenen Kosten richten sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Personen.

    1 Person 50 qm 651,00€

    An Heizkosten können i. d. R. bis zu 2 €/qm als angemessen übernommen werden,

    an Warmwasserkosten i. d. R. bis zu 0,30 €/qm, soweit Warmwasser außerhalb der

    Wohnung aufbereitet wird. Darüber hinaus gehende Heiz-/Warmwasserkosten werden

    bezüglich ihrer Angemessenheit für den jeweiligen Einzelfall überprüft

    Wird von daher das Amt seine Mietkosten übernehmen? Ich bedanke mich schonmal

    Lieben Gruß

    Hallo zusammen.

    ich stehe hier vor einem problem, bevor ich etwas falsch mache. es gibt seit 08.2013 komplett neue Anträge. und zwar war es bsiher immer so das bei dem alten Weiterbewilligungsantrag nur etwas aufgefüllt werden musste wenn sich was verändert hat. so nun sieht der neue ja total anders aus wie der alte. Was muss ich den nun wirklich alles angeben, es wäre klasse wenn mir hier jemand helfen könnte.

    (Weiterbewilligungsantrag habe ich als downloadlink beigefügt)

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Cont…osengeld-II.pdf

    Abschnitt 1 ist ja klar da sind die StandartDaten drinne

    so ab Abschnitt 2 geht es nun los. muss ich ab da nochmal alles angeben
    Lebe mit meinem Vater zusammen in einem Haushalt, er gehört aber nicht zur meiner BEdarfsgemeinschaft,da er in Rente ist. Sprich also somit müsste ich doch nur im ersten Satz angeben ,,In meinem Haushalt lebt 1 weitere Person,, oder?

    Zu Punkt 3.1 Einkommen

    Ich selber gehe einer selbstständigen Tätigkeit nach (Anlage EKS) die habe ich soweit schon fertig, muss sie also schon auf dem Weitterbewilligungsbescheid also angeben und mit abgeben oder?

    Dann Abschnitt Nr. 4 Kosten der Unterkunft... muss ich das auch nochmal ausfüllen? (Jobcenter hat bereits schon vor gut einem monat Mietvertrag usw als Kopie bekommen,da ich vor kurzem umziehen musste)

    so wie ich das sehe ja also halt die Grundmiete eintragen und die Nebenkosten oder?

    Danke wenn mir dabei jemand helfen könnte.

    lieben gruß