Mit Studium beim Finanzamt meint der TE die Bewerbung für die Ausbildung im gehobenen Dienst. Diese Ausbildung wird im öffentlichen Dienst Studium genannt.
Beiträge von Birgit63
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Die Eltern sind durchaus für eine Übergangsphase zwischen Studium und Job noch unterhaltspflichtig.
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Es ist nunmal wie es ist. Im Übrigen zahlt dir dein Arbeitgeber nicht freundlicherweise dein Gehalt schon am 30. d. M., sondern weil es eigentlich so festgelegt ist, dass das Gehalt immer einen Werktag vor dem 01. des nächsten Monats gezahlt wird. Ich bekomme mein Gehalt auch immer am 30. oder 31. d. M.
Hier greift das Zuflussprinzip. Das ist bei zig anderen Hartz IV-Beziehern genauso. Finde dich damit ab und höre auf, hier im Forum so rumzupampen. Du hast eine Frage gestellt und darauf eine vernünftige Antwort bekommen. Dass die Antwort nicht so ausgefallen ist, wie du dir sie gewünscht hast, dafür können wir nichts. -
Wenn die betreute Person nicht zur Familie gehört, ist es für das JC unrelevant, sondern eine, wie schon geschrieben, ehrenamtliche Tätigkeit. Vor Bewerbungsbemühungen und vor Vermittlungsvorschlägen ist sie nicht geschützt.
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Also ganz ehrlich. Du jammerst hier auf hohem Niveau. Du bekommst den Höchstsatz an Unterhalt. Wenn dein Lebensunterhalt als Student damit nicht reicht, musst du sehen wie und wo du die Kosten senken kannst.
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Komisch, in einem anderen Forum belief sich der Zugewinnausgleich auf 15.000,00 Euro.
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Wie kann man in der heutigen Zeit so doof sein einen unbefristeten Job in einen befristeten Job zu tauschen? Auch wenn es vielleicht der Traumjob ist. Aus einem unbefristeten Job sucht man sich einen unbefristeten Job in seinem Traumberuf. Das Leben ist kein Ponyhof. Man sollte in der heutigen Zeit auch wissen, dass man keinen Anspruch auf einen Traumjob hat. Wenn man diesen bekommt, dann ist das ganz toll. Aber wie schon geschrieben, das Einstiegsgeld ist an einen bestimmten Arbeitsplatz gekoppelt. Diesen Arbeitsplatz gibt es nicht mehr und daher auch das Einstiegsgeld nicht mehr. Jetzt kann ich für euch nur offen, dass der befristete "Traumjob" mal in einen unbefristeten "Traumjob" wechselt. Ich drück euch die Daumen.
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Was soll das denn heißen "gesetzliche Pflichten gegenüber unseren Kindern"? Hallo ich bin selbst Mutter und bin immer arbeiten gegangen. Ist schon klar, dass deine Frau nicht Vollzeit arbeiten gehen kann, aber Teilzeit (ich gehe davon aus, dass euer jüngstes Kind in den KiGa geht) dürfte wohl drin sein. Du bist beratungsresistent und weißt anscheinend jetzt schon, dass du mit einer Umschulung über die Rentenversicherung nicht durch kommst. Dann mach was du willst. Wenn du nicht wirklich so krank bist, dass du deinen Job aus gesundheitlichen Gründen weiterhin ausüben kannst, wird es mit einer Ausbildung nix. Das wird das JC auch so sehen. Im Vordergrund steht natürlich, dass du deine Familie ernähren kannst.
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Für eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen ist nicht das JC zuständig, sondern die Deutsche Rentenversicherung. Wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, wird dir die Deutsche Rentenversicherung wohl eine Umschulung bezahlen. Dafür bekommst du dann Übergangsgeld. Für deine Frau und eure Kinder könntet ihr Hartz IV beantragen. Allerdings ist euer jüngstes Kind 4 Jahre alt, so dass das JC deiner Frau wohl nahe legen wird, sich auch um einen Job oder wenigstens einen Minijob zu bemühen.
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Das ist Blödsinn. Da du 22 Jahre gearbeitet hast, bekommst du erstmal ALG I und kein ALG II. Da sind die Kriterien andere. Mit dem Jobcenter hast du erstmal gar nichts zu tun.
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Der Vermieter hat sicherzustellen, dass die Wohnung in einem bezugsfertigen Zustand ist. Wenn auch kein Laminat, Teppichboden oder Parkett vorhanden ist, so muss zumindest Linoleum liegen. Auch müssen die Wände wenigstens tapeziert sein. Das JC ist nicht dafür zuständig, die Wohnung bewohnbar zu machen.
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Die Kaution gibt es sowieso nur als Darlehen. Hast du dein Studium beendet oder hast du aufgehört?
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Kindergeld steht dir auch zu. Ansonsten bekommst du keinerlei Hilfen vom Staat. Eine Zweitausbildung muss man sich leisten können. Das hört sich doof an ist aber so. Meine Tochter hat auch wie du erst eine abgebrochene Ausbildung und anschließend eine Ausbildung abgeschlossen und dann noch eine weitere Ausbildung gemacht. Allerdings hat sie zu Hause gewohnt. Ausziehen hätte sie finanziell nicht können. Evtl. kannst du am WE noch einen 450 Eurojob machen. Da muss aber dein Ausbildungsbetrieb einverstanden sein.
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Ich würde erstmal überall den Teppichboden rausreißen und dann nach und nach je nach Zustand des PVC Laminat verlegen. Laminat kostet heute nicht mehr so viel. Ehe ich meinem Kind eine Gefahr aussetze, würde ich lieber hungern. Habt ihr keine Verwandten, die was dazu geben könnten. Dass das JC für sowas nicht aufkommt, ist klar und auch verständlich. Aber ich kann euch als Eltern auch gut verstehen. Es gibt doch auch Organisationen, die für kranke Kinder finanzielle Hilfen geben.
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Ich sehe da für euch auch schwarz. Du warst als Auszubildender sowieso von Hartz IV ausgeschlossen. Jetzt verdienst du für einen Berufsanfänger wirklich recht gut und ihr seid nicht mehr hilfebedürftig. D. h. ihr werdet vom JC keinerlei Hilfen erwarten können. Was die Möbel angeht, kann ich euch empfehlen an "Schwarze Bretter" zu gucken oder im Internet. Dort werden teilweise sehr gute Sachen sehr günstig abgegeben oder auch verschenkt. Außerdem denke ich, dass hier auch die Eltern und künftigen Großeltern helfen könnten. Früher war das so, da wurde nicht immer gleich nach dem Staat geschrien. Früher hat man sich auch mit gebrauchten Möbeln begnügt. Heute ist das leider oft nicht mehr so.
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Also erstmal ist dein Ehemann für deinen und den Unterhalt eurer Tochter zuständig. Da du durch die Behinderung eurer Tochter nicht arbeiten gehen kannst, wird das auch so bleiben. Allerdings weiß ich nicht, ob du das Haus so halten kannst. Ich kann verstehen, dass du dort nicht ausziehen möchtest, aber wenn du es nicht finanzieren kannst, sehe ich da schwarz. Ich an deiner Stelle würde als erstes einen Anwalt aufsuchen, der kann dir bestimmt bessere Auskunft geben.
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Verstehe ich das richtig, du hast dein Studium jetzt abgeschlossen und beginnst zum 01.04. oder 01.05.2016 einen Job? Normalerweise sind deine Eltern dir in dieser Zeit noch zu Unterhalt verpflichtet.
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Das glaube ich auch nicht. Ich kenne das nur aus Erfahrung mit meiner Mutter. Meine Mutter war früher als ich noch klein war, sehr oft zur Kur, weil sie verschiedene sehr schwere Krankheiten hatte. Sie wollte immer keinen Besuch, weil sie dann immer Heimweh bekam und wir Kinder unsere Mama immer mit nach Hause nehmen wollten. Auch wurde es von den Ärzten nicht so gerne gesehen. Also ich denke einen "Anspruch" gibt es nicht, wenn man einen netten SB hat, ist es vielleicht eine Ermessensentscheidung.
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Die TE sucht nach einem Lösungsweg, bei dem sie das Geld der Kinder nicht angeben muss. Denn alle anderen Lösungswege ignoriert sie ja. Aber diesen Lösungsweg wird es nicht geben.
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Das was du erlebt hast, kann man nicht mit Lollypopp vergleichen. Hier geht es um Vermögen der Kinder, das anscheinend vorhanden ist. Das JC möchte nun wissen, wo und wieviel. Ist doch auch verständlich. Ich möchte diese Kinder nicht mit meinen Steuergeldern unterstützen, wenn ich weiß, dass sie über dicke Sparbücher verfügen. Es kann nicht sein, dass ein Elternteil für jedes Kind ein dickes Sparbuch füttert, was immer dicker wird und auf der anderen Seite bekommt das Kind Hartz IV, weil es bei der Mutter lebt. Das sagt eigentlich der gesunde Menschenverstand.
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Also ich glaube nicht, dass dir deine Nachbarn die Wahrheit sagen. Das Guthaben gehört eindeutig dem JC. Es bezahlt Miete und Nebenkosten. Warum solltest du das Geld behalten dürfen? Das sagt doch der gesunde Menschenverstand. Man muss nicht immer das glauben, was einem Nachbarn erzählen.
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Denk aber daran, dass du dich mit deinen Kindern selbst krankenversichern musst, wenn dein Partner so viel verdient, dass ihr aus Hartz IV rausfallt.
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Erst erzählst du, dass deine Freundin euer Kind bekommt. In dem Moment wo das JC den Antrag nicht annehmen will, ist es plötzlich evtl. gar nicht dein Kind. Den Antrag kann man sich auch im Internet runterladen. Annehmen muss das JC ihn. Aber wie schon richtig erkannt, werdet ihr wohl nichts bekommen. Wenn deine Freundin dir jetzt schon untreu war, dann würde ich gar nicht erst mit ihr zusammen ziehen. Allerdings bist du ihr und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Ihr ab Mutterschutzfrist bis zum 3. Lebensjahr euren Kindes und dem Kind ja sowieso bis zum Abschluss der 1. Berufsausbildung. Deine Schulden interessieren das JC überhaupt nicht.
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Das Nachlassgericht hat mit Sicherheit eine Ablichtung des Erbscheins.
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Du bist bis zum 23. Geburtstag familienkrankenversichert. Du möchtest deinen Eltern nicht auf der Tasche liegen. Aber der Allgemeinheit. Das funktioniert nicht. Deine Eltern sind dir bis zum Abschluss der 1. Ausbildung oder aber bis zum 25. Lebensjahr unterhaltsverpflichtet.
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ALG II und Wohngeld geht nicht. Es gibt nur das eine oder das andere.
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Ja das ist so korrekt. Ob dir von deinem Erbe noch was bleibt, hängt davon ab, wie lange deine Halbschwester den Verkauf hinauszögert. Du hast Vermögen und somit ist Hartz IV erstmal nur als Darlehen zu zahlen.