Eine EGV stellt einen Vertrag dar. Und Verträge dürfen ausgehandelt werden. Ich hatte nicht gleich unterschrieben, steckte die mir vorgelegte EGV einfach ein und sagte: Ich nehme die mit Nachhause zur Prüfung. Damit war die SB nicht einverstanden, meinte sie erlasse die Eingliederungsvereinbarung dann eben per Verwaltungsakt. Ok! Da kann ich ja dann Widerspruch einlegen meinte ich. Ging und legte Widerspruch dagegen ein, da diese EGV gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Ich begründete mit Hilfe des xxx dem Mainzer SG genau, warum es gegen das GG verstoßen würde und gewann. Habe nie wieder eine EGV unterschrieben. Deine Unterschrift dient nur dazu, das Du dein Recht mit deiner Unterschrift aushebelst, indem Du auf deine Rechte aus dem GG verzichtest. Hartz4-Leistung ist dass Existenzminimum und darf laut Gesetz auf keinen Fall unterschritten werden. Es sei denn man ist so Dumm (98% sind so dumm und unterschreiben) und hat den Wisch unterschrieben und sich somit selbst um seine Grundrechte gebracht, indem man durch Unterschrift darauf verzichtet. Das ist der ganze Hintergrund einer nicht gesetzeskonformen EGV-Vereinbarung, welche man unterschreiben soll. Auch eine Sanktion konnte ich ohne anwaltliche Hilfe abwenden und habe gewonnen. Meine Telefonnummer habe ich samt Mailadresse im Jobcenter steichen lassen, aus Datenschutzgründen
Unterschreibt nie eine EGV ohne Prüfung, ob diese Rechtskonform ist!
xxx wir kennen uns besser aus mit den Hartz4-Gesetzen wie mancher Re-Anw. Meinen kündigte ich sein Mandat, da er meinte, ich hätte keine Chance, jeder müsse eine EGV unterschreiben. Ich belehrte ihn eines Besseren. Ich habe gegen das Jc nun schon 3 Prozesse gewonnen mit Hilfe des Forums und viel eigenem Zutun. Nur Mut!
Gruss vollhartzerin0035