Wevell,
ZitatMan ist verpflichtet, seine Hilfebedürftigkeit ganz oder teilweise zu mindern.
etwa durch den beginn einer Ausbildung.
ZitatSomit wäre der Bezug von ALG II bei Auszubildenden nicht möglich.
auch wenn die Ausbildung nicht bezahlt wird. Deshalb ja die Idee mit der BAB.Hoppel, Wevell, diese Ausbildung habe ich doch nicht angefangen, weil ich plötzlich das große Los gezogen habe, sondern weil das JC in zwei Jahren nicht in der Lage war, mir eine Ausbildungstelle zu vermitteln. Du wirst dann in etwa halbjährlichen Abständen in irgendwelche Bewerbdertrainings geschickt, wo ausser großen Sprüchen nichts geboten wird. Konkrete vermittlungsvorschläge? Marke "Ach sie kommen vom Arbeitsamt? Ja dann"