Beiträge von Fragender

    Wevell,

    Zitat

    Man ist verpflichtet, seine Hilfebedürftigkeit ganz oder teilweise zu mindern.

    etwa durch den beginn einer Ausbildung.

    Zitat

    Somit wäre der Bezug von ALG II bei Auszubildenden nicht möglich.

    auch wenn die Ausbildung nicht bezahlt wird. Deshalb ja die Idee mit der BAB.Hoppel, Wevell, diese Ausbildung habe ich doch nicht angefangen, weil ich plötzlich das große Los gezogen habe, sondern weil das JC in zwei Jahren nicht in der Lage war, mir eine Ausbildungstelle zu vermitteln. Du wirst dann in etwa halbjährlichen Abständen in irgendwelche Bewerbdertrainings geschickt, wo ausser großen Sprüchen nichts geboten wird. Konkrete vermittlungsvorschläge? Marke "Ach sie kommen vom Arbeitsamt? Ja dann"

    Das mit der Grafik hat nicht geklappt. Statt "" sollte hier folgender Text stehen:

    Eine Berufsausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oderdem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich oder nach dem Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgesehene Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist (§57 Abs. 1 SGB III)

    Nur zur Vervollständigung, die genaue Interpretation ist Sache der Juristen.

    Zunächst : Wenn ich von meiner Meinung überzeugt wäre, würde ich micvh wohl schwerlich hier im Forum tummeln. Zu den deiner Ansicht nach nicht existenten Alterrnativen. BAB : abgelehnt , dan nachfolgende Bedingungen nicht erfüllt

    Von daher das Schlüsselwort über Ausbildungsberuf. Das Rettungsassistent ein solcher ist, wie gesagt ich habe eine (formalistische) Argumentationslinie dafür kennengelernt. Betrieblich würde man weiterargumentieren, dass die Ausbildung innerhalb des" Betriebes" Arbeiter-Samariter-Bund stattfindet. Aber ich gestehe zu, das ich das mit dem (ausser)betrieblich überlesen habe, weil siehe mein Zitat im letzten Beitrag es in der Begründung nicht vorkommt.
    Die sonstigen Voraussetzungen https://www.service-bw.de/zfinder-bw-web…l#voraussetzung
    denke ich erfüllen zu können. Also von wegen nicht mit der Materie befasst.
    Aber jetzt sind wir genau da, wo ich ursprünglich nicht hinwollte, bei juristischen Haarspaltereien. Noch einmal :BAB ist nicht unbedingt mein Thema, dagegen werde ich bzw. muss nach deiner Auskunft vorgehen. Interessanter wäre die Frage wieweit das JC bereit wäre die Ausbildung im Rahmen einer beruflichen Weiterqualifizierung mitzutragen.

    Fassen wir zusammen : Deiner Ansicht nach "sitze ich zwischen allen Stühlen" - natürlich nicht die Auskunft die ich erhofft hatte, aber wenigstens eine eindeutige.

    Werter Hoppel,

    mir ging es nur um die Frage, ob ALGII bei Ablehnung von BAB weitergezahlt werden muss. Das du Zusatzinfos zur Beantwortung brauchst, konnte ich ja nicht wissen. Ich dachte ich hätte die geliefert, aber deine Antwort bzw. Anfrage ist unpräzise Zumindest für die Entscheidung BAB ja/nein geht es nicht um eine betriebliche, sondern um eine berufliche Ausbildung, so jedenfalls der Wortlaut des Ablehnungsbescheides. Also habe ich korrekt formuliert.

    Zitat

    Bekommst Du also eine Ausbildungsvergütung oder ist es eine Vollzeitmaßnahme in einer Schule? /QUOTE]

    Weder noch - ich bekomme keine Vergütung aber wie bei allen anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen (das Schlüsselwort), wechseln Schul- und Praktikumsphasen ab,

    [QUOTE] Das ist weder "hochinteressant" noch eine "juristische Streitfrage" (weil eindeutig geklärt)

    Was ist eindeutig geklärt? BAB ? Da habe ich bereits gergenteilige juristische Ansichten gehört. Daher meine Formulierung
    Aber lassen wir das - mir geht es darum, welche Schiene (BAB odder ALGII) ich weiterverfolgen soll. Und da spielt der finanzielle Aspekt schon eine Rolle. wenn BAB niedriger als Grundsicherung ALGII lohnt es sich nicht an dieser Front weriterzukämpfen.

    Habe versucht mich möglichst kurz zu fasssen und dachte ich hätte das wsesentliche gesagr. Wenn es Dir weiterhilft, ich bin 24 Jahre, habe die Ausbildung aus eigenem Antrieb begonnen, da ich schon kange vergeblich einen Ausbildungsplatz zum Altenpflege suche und mir man bei meinem Vorstellungsgesprächen ziemlich deutlich zu verstehen gegeben hat ; Rettingsanitäter/-assistent das wäre es!!! Dann morgen am Tag einen Platz. Vermute aber das ist ein KO-Kriterium
    Berufliche oder schuliche Ausbilkdung - damit hasst du des Pudels Kerrn getroffen. Im ersten Fall BAB im zweiten Fall ALGII ?
    Ob Rettungsassistent eine berufliche Ausbildung ist, ist eine hochinteressante juristische Streitfrage. JC sagt natürlich nein, aber ob das vor Gericht Bestand hat?
    Frage nach dem Höher : Gesetzt ich bekäme BAB, wäre die höher/niedrigerr/gleich dem bisherigen ALGII?
    Schlussfrage : Wenn JC recht hat und es eine schulische Ausbildung ist, müssen die mir weriterhin ALGII zahlen?

    Ich habe eine Ausbildung zum Rettungsassisten begonnen, während des Bezuges von ALGII. BAB wurde abgelehnt, muss dann das JC weiter ALGII zahlen? I'ch vermute, dass dies in das rmessen des JC gestellt ist.Welcher Betrag wäre höher?