Beiträge von Jesse91

    Guten Tag,

    ich habe heute meinen Ablehnungsbescheid erhalten:

    Leider kann ich den Ablehnungsbescheid hier nicht einfügen, ich habe ihn aber vorher sicherheitshalber abgetippt:


    Kosten für Unterkunft und Heizung können nur als Bedarf bei der Leistungsberechnung berücksichtigt werden wenn diese Kosten auch tatsächlich nachgewiesen werden. Die vorgelegten Mietverträge wurden augenscheinlich nur für die Abwicklung von Behördenangelegenheiten „abgeschlossen“, da sämtlich vorliegende Mietverträge am 14.06.2013 (alsp weit nach Beginn des Mietverhältnisses) ausgestellt wurden. Mietzahlungen wurden nur von …. Geleistet.
    Zudem wird die gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass Sie Frau … aufgrund von Wohnverhältnissen immer noch eine Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft mit Ihrem Vermieter, Herrn …, bilden. Die Gesetzliche Vermutung ist von Ihnen zu belegen. Ebenso gibt es Unklarheiten zu Ihrem Einkommensverhältnisse, da nicht klar ist auf welches Konto Ihr Einkommen (Witwenrente und Kindergeld) fließt. Zur Klärung des Sachverhalten haben Sie nichts beigetragen.
    Unter den oben genannten Voraussetzungen ergibt kein leistungsanspruch.
    Leistungen anch dem SGB II können nur Personen erhalten, die hilfebedürftig sind (§7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II). Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann; vor allem nicht aus den zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen (§ 9 Abs: 1 SGB II). Mit den von ihnen nachgewiesenen Einkommensverhältnissen nach § 11 SGB II sind Sie nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II.

    Meine Anmerkungen
    Der Vermieter hat die Mietverträge auf den 14.06.2013 datiert. Wir hatten bei unserem Einzug am 1.07.2012 auch Mietverträge aber die haben wir leider nicht mehr gefunden, wegen dem haben wir "Neue" Mietverträge gemacht, der Vermieter war einverstanden.

    Ich habe dem Vermieter die Miete per Dauerauftrag überwiesen. Meine Mutter hat ihm die Miete in bar gegeben (Sie hat kein Konto da Sie in Privatinsolvenz ist), Quittungen hierfür gibt es.

    Vorher bestand eine Gemeinschaft, aber jetzt eben nicht mehr. Meine Mutter will auch bald ausziehen aus dem Haus.

    Ich hoffe ihr Könnt mir helfen.