Hallo, also das Guthaben setzte sich folgendermassen zusammen
Ich habe im November 2012 diese Wohnung bezogen und habe daraufhin von den Stadtwerken eine Abschlagrechnung in Hoehe von monatl. 89,- Euro bekommen. Im Maerz 2013 wurde dann der genaue Verbrauch bis dahin abgerechnet und ich habe mehr bezahlt als ich wirklich verbraucht habe. Damit kam dann das Guthaben von 153,-Euro raus das mit den Folgemonaten verrechnet wurde und aktuell muss ich noch die 74,- Euro monatlich an die Stadtwerke zahlen.
Die Begruendung des Jobcenters lautet Anrechnung von Guthaben aus der SWT-Abrechnung vom 26.03.2013
Gezahlt hat das Jobcenter bei mir bis dato keinerlei Kosten der Stadtwerke. Heute kam mit der Post ein Aenderungsbescheid in dem nun ab November 2013 8,- Euro monatlich fuer Wasser beigesteuert werden. Dies allerdings nun erst ab November 2013 und nicht rueckwirkend.
Daher kann ich mir eigentlich nun nicht vorstellen dass das Jobcenter vom Maerz das Guthaben aufrechnen darf wovon diese nicht einen Cent bezahlt haben oder irre ich mich da?