Danke schon mal für eure Antworten.
Was die wirklich von meinem Freund wollen wissen wir ja nicht, da müssen wir bis zum Termin warten. Mein Freund wollte den Termin aber absagen, da wir dachten, dass er da nicht hin muss (das JC hat schon genug sinnlose Fehler gemacht). Nur die Dame am Telefon sagte, dass er sich einen besser bezahlten Job suchen muss. (Dazu muss man sagen, man hat ab und an den Eindruck, dass diese Leute vom Callcenter nicht sehr kompetent sind).
Unser Hauptproblem ist ja, dass wir nicht verheiratet sind und im Moment kein Geld für haben und uns auch nicht vom Amt dazu zwingen lassen wollen. Wenn ich also aus dem SGB II rausfalle und kein Job habe, keine Krankenversicherung mehr habe und eine freiwillige Versicherung auch zu teuer ist. (Ich habe als Student schon 78 € bezahlt.)
ZitatAm Ende findet Er wirklich nen Job in dem Er so viel verdient das beide gut davon leben können, steht aber sollte es in der Firma eine Krise geben, als erster auf der Strasse (was in der heutigen zeit schon realistisch ist). Dann haben wir nicht eine Person beim JC sitzen sondern eine Bedarfsgemeinschaft. Nicht jedes Mittel führt zu Ziel kann ich da nur sagen.
Genau das ist mir bei meinem Job passiert. Wäre eine gute Argumentationshilfe, auch wenn es nicht viel bringt.
ZitatAlles anzeigenHallo,
du hättest schon 1 Monat früher den Antrag stellen können. Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, gilt für euch beide das SGB II. Dein Partner muss also der Meldeaufforderung Folge leisten, ausser es spricht ein wichtiger Grund dagegen.
Eine EGV muss nicht unterschrieben werden, diese wird dann als Verwaltungsakt ( Bescheid ) erlassen. Eine Sanktion ist nicht mehr möglich. Die EGV kann man zu Hause in Ruhe prüfen oder überprüfen lassen ( Erwerbsloseninitiative ).
Wenn das JC zu Unrecht Leistungen erbracht hat, darf es dieses Geld zurückfordern. Das JC kennt grundsätzlich keine Tagessätze, sondern monatliche Leistung.
Eine Kostenbeteiligung wegen einer Heirat gibt es nicht, noch nicht mal eine Glückwunschkarte.
wevell
Naja beim Amt sagte man mir ich solle erst im September den Antrag stellen, da die Zahlung nur unterbrochen wurde. Aber da tut sich einfach nichts. Vllt. wollen sie die Beträge verrechnen, da einiges in dieser Zeit dazu kam und wir mehr Anspruch hätten, da mein Freund weniger verdient Aufgrund seiner Krankheit.
Und das mit dem Tagessatz war, weil sie das Krankengeld von meinem Freund eingefordert haben. Ich versuch es mal mit der monatlichen Leistung vllt. versteht man es eher. Also mein Freund hat für August Krankengeld in Höhe von ca. 600 € bekommen und wir hätten laut Bescheid 221 € vom Amt bekommen (Die Zahlung wurde aber unterbrochen). Das Amt hätte aber die gesamten 600 € zurückgefordert, statt nur die Hundert und paar zerquetschte, die meinem Freund zustanden, da ich ja Erwerbsfähig war. Das ganze ist aber nur für einen Tag passiert, daher habe ich den Tagessatz ausgerechnet.