Beiträge von marned

    Hallo zusammen,

    Wie sieht es mit der Rentenversicherung für meine Frau, wenn sie keinen Anspruch auf ALG II hat?

    meine Frau arbeitet nicht, ich verdiene aber über der ALG II Einkommensgrenze bei einer 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft. Muss meine Frau überhaupt trotzdem einen Antrag auf ALG II stellen? Wenn nicht, wie sieht's mit Lücken für die Rentenversicherung für sie?

    Was und wo muss sie überhaupt einen Antrag auf etwas stellen bzw. muss sie das überhaupt? Vielleicht nicht unbedingt wegen der Rentenversicherung...

    Abwandlung: was ist, wenn sie zudem noch einen Integrationskurs besucht?

    Noch eine Frage dazu. Kann es überhaupt einen Zuschuss zum Integrationskurs seitens einer Behörde geben, wenn ich nur leicht über der ALG II Einkommensgrenze verdiene?

    Danke

    Titel optimiert, zu lang

    Grace

    Hallo zusammen,

    Entschuldigung, aber ich weiß nicht wirklich, womit ich anfangen soll, denn meine Hände zittern und mein Kopf lässt mich nicht auf etwas konzentrieren. Zu meinen bereits vorhandenen zahlreichen Problemen, unter denen auch viele gesundheitliche, unter denen auch Depression, kommt jetzt noch absolute Willkür seitens des Systems ALG I/ALG II.

    Ich war mit meinem Studium und auch meiner werkstudentischen Tätigkeit, die 3 Jahre gedauert hat, im Mai 2016 fertig. Danach habe ich bei mehreren Zeitarbeitsfirmen versicherungspflichtig gearbeitet. Bei meiner letzten ging es nicht mehr, ich musste da bis zu 11 Stunden, manchmal auch ohne Pause jeden Tag arbeiten, im Februar 2017 war ich dann lange krank geschrieben. Der Arzt hat Depression als die Ursache für meine körperliche Beschwerden festgestellt. Zum 01.03 wurde ich gekündigt. Ich habe mich rechtzeitig arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet. Am 02.03 bin ich zum Jobcenter gegangen, um ALG II zu beantragen, die wollten dann einen ALG I - Bescheid der Agentur für Arbeit haben. Dann bin ich zur Agentur für Arbeit gegangen und da wurden von mir Arbeitsbescheinigungen verlangt. In meinem Online-Antrag auf ALG I habe ich alles angegeben, auch, dass ich 3 Jahre als Werkstudent gearbeitet habe.
    Ich habe alle Arbeitsbescheinigungen nachgereicht und dann Bescheid der Agentur für Arbeit bekommen, dass mein Antrag auf ALG I vorläufig genehmigt wird (23,47 EUR), mir wurde das ALG I für März aber noch vorher - am Ende März für März überwiesen. Zusammen mit dem Bescheid habe ich auch eine Kopie der Arbeitsbescheinigung meiner werkstudentischen Tätigkeit bekommen, denn es hat sich herausgestellt, dass diese gar nicht unterschrieben wurde. Ja, die haben also gebeten, die unterschreiben zu lassen. Das habe ich gemacht.
    Den vorläufigen ALG I-Bescheid habe ich beim Jobcenter nachgereicht und dann habe ich noch ein bisschen von denen aufstockend bekommen.
    Am 15. Mai habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben (Teilzeit-Job) und gleich an dem Tag angefangen zu arbeiten. Das habe ich sofort der Agentur für Arbeit telefonisch mitgeteilt und die haben mich abgemeldet. Komischerweise habe ich von denen am 18. Mai noch den ALG I-Betrag für den Zeitraum 01.05-14.05 bekommen. Warum komischerweise? Das wird aus dem weiteren Text klar.
    Am 18. Mai habe ich ALG I-Ablehnungbescheid der Agentur für Arbeit vom 16.05 bekommen. In dem steht, dass mein Antrag vom 2. März 2017 abgelehnt wird und dass ich keinen Anspruch auf ALG I habe und als Erklärung dass ich in den letzten 2 Jahren vor dem 2. März 2017 weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen war und die Anwartschaftszeit nicht erfüllt habe und die Beschäftigung als Werkstudent nicht anwartschaftsbegründend sei, da gemäß § 27 SGB III Versicherungsfreiheit besteht. Dazu selbstverständlich Erstattungsbescheid, in dem steht, dass mir ab dem 2. März vorläufig täglich 23,47 EUR bewilligt wurden, obwohl ich keinen Anspruch auf ALG I habe und dass ich nun 1736,78 EUR zurück überweisen muss und dass Anträge im Zusammenhang mit den Zahlungsmodalitäten an den Inkasso-Service zu richten seien.
    Das habe ich sofort dem Jobcenter geschickt und da sie sich diesbezüglich nicht zurückgemeldet haben, habe ich die 2 Wochen danach angerufen und mein Sachbearbeiter hat mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf nachträgliche Zahlung des ALG II habe, denn ich ALG I bekommen habe und dass laut SGB selbst wenn mir dieses Geld in Form eines Darlehens zugeflossen ist, heißt es, dass keine Bedürftigkeit bestand und dass ich mich außerdem an den Inkasso-Service wenden kann und eine Ratenzahlung vereinbaren.
    Das sieht eigentlich so aus, als hätte ich falsche Angaben gemacht oder etwas verschwiegen und nun dafür verantwortlich bin...
    Das ist soweit alles. Für mich hört sich das Ganze nach einer Verschwörung an. Wieso hat man denn meinen Antrag auf ALG I überhaupt vorläufig genehmigt... Ich habe ja bereits bei der Antragstellung angegeben, dass ich Werkstudent war, und in der nicht unterschriebenen Arbeitsbescheinigung stand ja alles dasselbe wie später in der unterschriebenen. Ich habe auch die unterschriebene Arbeitsbescheinigung über meine werkstudentische Tätigkeit lange bevor ich den Ablehnungsbescheid bekommen habe nachgereicht und die haben mir ALG I ja sogar für die Hälfte vom Mai 1 Tag vor der Austellung des Ablehnungsbescheids ausgestellt. Es heißt, wenn ich noch lange nicht arbeiten würde, dann würden die mir immer noch zahlen und dann einfach einen Ablehnungsbescheid sofort nach der Aufnahme einer Beschäftigung ausstellen, sodass ich noch mehr zurückzahlen müsste, während ich stattdessen ALG II hätte beziehen können bzw. sollen. Es sieht so aus, dass sie es so gemacht haben, einfach sodass ich dann auch kein ALG II bekommen kann und somit also gar nichts vom Staat.
    Ich habe meinen Sachbearbeiter im Jobcenter gefragt "Bin ich also einfach das Opfer eines Fehlers der Agentur für Arbeit" und er hat mir gesagt "Ja, es war wahrscheinlich dessen Fehler, aber nach SGB können wir kein ALG II nachzahlen".
    Mein Kopf ist einfach nicht in der Lage daran zu glauben, was mir mein Sachbearbeiter gesagt hat... Er war noch so ruhig und er klingte so, als hätte er mir eine phänomenale Idee vorgeschlagen, mich an den Inkasso-Service zu wenden... Es ist dann auch so, dass ich viel schlechter gestellt als jemand, der noch nie gearbeitet hat...

    Ich bitte um Hilfe... Was soll ich bitte tun und was wäre die Wahrheit? :( Meine Depression verschlimmert sich, habe Magenschmerzen, meine Hände zittern und ich habe Angst, dass ich heute bei der Arbeit Fehler machen werde... ;(

    Hallo,

    ich wurde vor kurzem gekündigt, auf ALG I habe ich keinen Anspruch, warte auf einen Ablehnungsbescheid. Heute war ich im Job-Center, um einen Antrag auf ALG II zu stellen und habe morgen einen Termin beim Sachbearebeiter. Mir wurden auch zahlreiche Formulare zum Ausfüllen und eine Checkliste gegeben.
    Darunter ein "Zusatzblatt zum Antrag auf ALG II / Sozialgeld", der "Übersicht über die Mitglieder der Bedarfs - / Haushaltsgemeinschaft" enthält. Ich bin vor 6 Tagen in eine WG eingezogen, wo jeder oder halt zumindest einige und auch ich einfach für sich wohnen. Die Mitarbeiterin im Job-Center hat mir gesagt, dass ich da alle WG-Mitglieder auflisten soll und dann als Beziehung zum Antragsteller "WG-Mitglid" angeben. Die Frage ist... muss bzw. soll ich das eigentlich machen? Ist das wirklich eine Haushaltsgemeinscehaft? Wenn nicht, dann wie sollte ich dem Sachbearbeiter am besten erklären, dass das keine ist?
    Man hat auch den Miet- bzw. Untermietvertrag angefordert.
    Im Untermietvertrag steht folgendes zur Miethöhe:

    "Die monatliche Kaltmiete beträgt 300 EUR

    Nebenkostenvorauszahlung 25 EUR
    Die Abrechnung der Betriebskostenvorauszahlung richtet sich nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages

    Nebenkostenpauschale 25 EUR

    Der zuzahlende Mietzins beträgt monatlich und unter der Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt 350 EUR".

    Der Hauptmieter fragt erstens, wozu ich es bräuchte und ich kann nicht wirklich sagen, warum, weil als wir den Untermietvertrag abgeschlossen haben, habe ich noch gearbeitet und der Hauptmieter keinen ALG II - Empfänger akzeptieren würde. Laut dem Untermietvertrag könnte der Hauptmieter den Vertrag mit der Frist von zwei Wochen kündigen. Somit habe ich Angst, dass der Mieter den kündigen würde, wenn er erfahren würde, dass ich ALG II beziehe.
    Zweitens sagt der Hauptmieter, dass die da keine Heizkostenabrechnung haben, sondern lediglich nur einen Vertrag für Heizung, Wärmepumpe und jeden Monat die 134 EUR für die Wärmepumpe bezahlen müssen.
    Was sollte man in diesem Falle machen?

    Danke im Voraus

    Hallo zusammen,

    meine Frage mag vielleicht komisch klingelt, doch interessiert mich das sehr.
    Sagen wir mal, ein HARTZ IV - oder Sozialhilfebezieher ist sprachunkundig, also wohnt zwar seit Jahren in Deutschland, spricht aber aus einem oder anderem Grund kein Deutsch, obwohl man ursprünglich einen Integrationskurs belegt hat. Nun muss er zum Arzt oder halt in die Ausländerbehörde oder wohin auch immer und benötigt dementsprechend einen Dolmetscher, denn sonst würde er weder verstanden noch etwas verstehen. Er hat aber nicht genug Geld für die Dienstleistungen des Dolmetschers. Ich kann mir natürlich nicht vorstellen, dass die Dolmetscherkosten vom Sozial- oder Arbeitsamt übernommen würden, aber würde gerne wissen, was er in diesem Falle überhaupt machen sollte?

    Danke im Voraus

    Hallo zusammen,
    meine beiden Eltern haben bis jetzt HARTZ IV bezogen, nun bezieht aber mein Vater Leistungen der Grundsicherung im Alter. Meine Mutter hat heute ein Formular für einen Antrag auf Weiterbewilligung bekommen. Als Antragsteller stehe ich dort vorgedruckt, obwohl im Anschreiben meine Mutter angesprochen wird. Vor kurzem habe ich bei der Agentur für Arbeit angerufen und da wurde mir gesagt, dass das ein Fehler sei und meine Mutter das ganze durchstreichen soll und ihre Daten angeben. Allerdings hat man mich nicht nach der BG-Nummer gefragt, so kann ich also nicht ausschließen, dass der Mitarbeiter sich geirrt hat. Daher wäre ich euch für eure Meinungen sehr dankbar. Weiterhin ist mir unklar, ob sie in einer Bedarfsgemeinschaft weiter bleiben, da sie ja verheiratet sind oder doch nur in einer Haushaltsgemeinschaft, da mein Vater kein HARTZ IV mehr bezieht. Wenn nicht mehr in einer Bedarfsgemeinschaft, soll meine Mutter meinen Vater bei der Antragstellung gar nicht erwähnen? Was Haushaltsgemeinschaft angeht wird da nämlich nur nach Anzahl deren Mitglieder gefragt und nich nach deren Namen und schon mal gar nicht nach deren Einkommen, was eigentlich komisch ist, oder?

    Danke im Voraus