Hallo,
ich bin für ein Jahr (von 05/13 bis 05/14) in einer FAV Massnahme ( Arbeitsbertrag bei einem Weiterbildungsträger), bekomme dazu eine Aufstockung vom Jobcenter, meine Frage ist: verfällt mein Urlaubsanspruch aus diesem Jahr oder kann ich ihn ins neue "mitnehmen". Mein Arbeitgeber stellt sich quer. Welche gesetzl. Bestimmungen gelten hier ? Bei einer MAE z.B. kann man die Urlaubstage ja auch am Ende der Massnahme nehmen, egal wann sie endet.
Vielen Dank schon mal