sind zu zweit das war der Preis der vorherigen Wohnung !(700)
Beiträge von Funnyland
-
-
Ja so ein ähnliches Gespräch hatte ich schon Wörtlich und sogar schwarz auf weiß: Ich solle mir eine Teurere Wohnung suchen damit die Stromkosten halbiert werden:
Antwort meinerseits 700.- Euro Wohnung incl. neb. ist ok
106.- Euro für die aktuelle Wohnlage ist nicht angemessen.
Nun was soll man dazu sagen ................... nix
-
Hallo Hoppel,
so gesehen hättest du Recht - aber: Was den Strom angeht ist es leider nun mal ein nicht unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf. Selbst durch einsparungen ist hier der Stromverbrauch statt 25 cent leider 50 cent daher und somit unabweisbar.
Die Normalen Regelleistungen beziehen sich auf das Leben in einer Statt oder einem Dorf aber nicht einem Campingplatz da das Wohnen auf solchen noch gar nicht all zu Lange erlaubt ist.
Somit wurde ich doch sagen das der §20 Abs. 6 vollends zutreffen sollte.
-
Ist eigentlich immer nur die Frage warum es ein Gesetz gibt und sich nicht daran gehalten wird. Mache ich einen Fehler bekomme ich gleich Sanktionen angedroht.
-
Hallo,
so wie es scheint ist es das was im Jura Forum auch zu Lesen ist leider auch ohne erfolg. Hoffe das ich nichts überlesen habe. Kämpfe ja schon seid letztem Jahr
LG
-
Hallo,
ALG 2 nach SGB2
-
Hallo Leider Lebe ich als Schwerbeschädigter Frührentner seid geraumer Zeit vom Amt (Leider aber nicht zu ändern).
Da ich aus Diversen Gründen nun auf einen Campingplatz gezogen bin (Jährliche Miete Ersparnis über 4000.- Euro) hier nun meine Frage.
Der Strom hier kostet sage und schreibe 50 Cent pro KW und das ist auch nicht zu ändern. Das gleiche habe ich mit Medikamenten (Frei-verkäufliche aber benötigt) welche ich jeden Monat zahlen muss.
Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende § 21
Mehrbedarfe abs. 6 heißt es Wörtlich:Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparungsmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
Das Amt weigert sich vehement auch nur ansatzweise trotz schriftlichen Antrag auch nur einen teil davon zu über nehmen.
Ferner habe ich nun auch seid 6 Monaten eine Erblich bedingte Stoffwechselstörung und brauche andere Lebensmittel was auch keinen Interessiert.
Danke für jegliche Tips und Hilfe
Funny