Beiträge von Mr.Orange
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Und dabei wird anscheinend ein Durchschnittseinkommen berechnet und zu Grunde gelegt, wie ich woanders lesen konnte...
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Noch eine kleine Frage als Nachtrag:
Die Abzüge vom Arbeitslosengeld 2 werden für jeden Monat separat berechnet, oder?
Wenn ich also in diesem Monat einen Verlust von 200 € mache, dann hat das keinen Einfluss auf die Verrechnung der in den folgenden Monaten gemachten Gewinne, oder?
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Gibt es eigentlich ein Mindestmaß an Gewinn, der prognostiziert werden sollte?
Kann ich auch Vorgründungskosten anrechnen lassen?
Wie kann ich Käufe von Privat belegen?
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Ich hatte in einem Forumsbeitrag gelesen, es würde sich auf den BwZ beziehen, bist Du Dir sicher?
In der Anlage steht "Betriebsraum"... ich sitze hier hauptsächlich am Laptop und handele mit Waren.
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Hallo,
ich verstehe das noch nicht ganz. Alg2 wurde mir zuletzt vom 1.4 bis 30.9 gewährt, das ist also mein Bewilligungszeitraum. Nun würde ich ab 7.8 meine Selbstständigkeit beginnen. Soll ich nun für 6 Monate ab 7.8 mein Einkommen prognostizieren, oder nur für den Zeitraum bis 30.9?
Zudem weiß ich nicht, welche Raumkosten ich angeben soll, wenn ich meine private Wohnung als Betriebsstätte nutze... werde noch weitere Fragen haben, glaube ich. Antworten würden mich sehr freuen!
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Das ist sehr gut nachvollziehbar und es könnte aus den gleichen Gründen auch bei mir hierzu kommen - muss erst noch mal alles genau durchrechnen und schauen, was das dann genau bedeuten würde... Glückwunsch übrigens!
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Werde ich dann beides ins Auge fassen, danke. Die IBB bietet bspw. einen Kredit mit 80%iger Bürgschaftsübernahme an (http://www.ibb.de/gruenden/Berlin-Start.aspx), aber auch der KFW-Gründerkredit Startgeld geht mit einer 80%igen Bürgschaftsfreistellung einher (https://www.kfw.de/inlandsfoerder…geld-%28067%29/), von daher sehe ich das eigentlich nicht so pessimistisch. Wenn es trotzdem nicht ausreicht und ich auch kein JC Darlehen bekomme, könnte ich, denke ich, auch einfach warten, bis ich mit der Selbstständigkeit das nötige Kapital erwirtschaftet habe, wobei der KfW Kredit grundsätzlich mit keinem Mindestkreditbetrag verbunden ist, sodass man ja bspw. 4000 € ausleihen könnte, wozu man dann nur 800 € eigenes Kapital bräuchte, was ich ja hätte.
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Ja, du wirst Recht haben! Das mit dem Darlehen macht auch Sinn - bin aber auch nicht unbedingt darauf angewiesen. Mein Business Plan würde sich halt nur sehr ändern, wenn ich wüsste, dass man mir einen Zuschuss oder sehr günstiges Darlehen gewähren würde, dann würde ich natürlich wesentlich schneller voran kommen können. Aber gut, lässt sich nicht mit rechnen, daher fang ich eben so klein wie möglich an oder bespreche mit dem JC die Einbeziehung eines Gründerkredits der KFW.
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Hab jetzt hier: http://www.harald-thome.de/media/files/sg…6c-Anlage-+.pdf folgendes gelesen:
"Vor der Gewährung von Darlehen und Zuschüssen durch das Jobcenter hat der Gründer/die Gründerin bzw. der/die Selbständige zumutbare Alternativen in Hinblick auf die Finanzierung der notwendigen Sachgüter nachvollziehbar auszuschöpfen (z.B. spezielle Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung, Mikrokredite)."
Was ja das von mir Angesprochene bestätigt.
Würde mich sehr freuen, wenn jemand noch eigene Erfahrungen diesbezüglich schildern könnte.
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Hallo alle zusammen, ich bin neu hier, schönes Forum!
Ich hoffe, dass mir jemand zu Folgendem etwas sagen kann:
Nach §16c Abs. 3 SGBII "Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen" können einem Existenzgründer Zuschüsse oder Darlehen bewilligt werden. Die Voraussetzung ist wie beim Einstiegsgeld, dass man davon ausgehen können muss, dass mit der Selbstständigkeit die Hilfsbedürftigkeit überwunden werden kann.
In dem Gesetz steht zudem, dass die Zuschüsse oder das Darlehen für die Beschaffung von für die Ausübung "notwendigen" und "angemessenen" Sachgütern gedacht sind. Die Zuschüsse betragen außerdem max. 5000 €.
Weiß jemand, welche Voraussetzungen in der Praxis genau vorliegen müssen bzw. wie das Gesetz angewendet wird? Gelesen habe ich in einem etwas alten Onlinebeitrag von Focus, dass dem Gründer ein normales Bankdarlehen nicht gewährt worden sein musste, weil man ihn nicht für kreditwürdig hielt. Ist das wirklich eine Bedingung?