Hallo,
ich bin im laufenden Bezug von Hartz IV und hatte im Jahr 2000 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen, die im letzten Februar 2013 zur Auszahlung bereit stand. Als Auswahlvarianten stand eine einmalige oder monatliche Auszahlung auf Lebenszeit. Weil der Ertrag so schlecht war, habe ich mich für die monatliche Auszahlung entschieden (32,80 EUR). Und jetzt wird es unübersichtlich.
Erst hatte das Jobcenter 30 EUR pauschal freigelassen und 2,80 EUR angerechnet (Begründung: Einkommenspauschale in Höhe von 30 EUR frei). Dann hatte es im nächsten Abschnitt alles angerechnet (32,80 EUR) und während meiner Widersprüche und aktueller Klage immer neue Begründungen für die wechselnde (!) Praxis gefunden. Nach meiner Berechnung wäre der Auszahlungsbetrag in einer Summe deutlich unter dem Vermögensfreibetrag gewesen (ca. 7.400 EUR). Daran ändert meiner Meinung nach auch die monatliche Zahlungsvariante nichts.
Aber wie ist es nun mit dem "Ertrag" bzw. Zinsen ? Das Jobcenter hat jetzt aktuell während des Klageverfahrens einen Zinsertrag von 785 EUR ermittelt (wie auch immer) und begründet jetzt so, dass ich quasi mit den 32,80 EUR Anrechnung diesen Zinsertrag abstottere ?!
Wie verhält es sich denn überhaupt mit einer fondsgebundenen Rente, hier soll doch immer mehr Ertrag sein als nur eingezahlt ? Ich verstehe die Praxis und Begründung nicht, zumal sich die Auffassung von Bewilligungsabschnitt zu Bewilligungsabschnitt auch ändert.
Bitte deshalb dringend um Aufklärung, da ich die Sache nicht mehr durchsteige (sonst heißt es immer Versicherung etc. sind unter Vermögen einzuordnen, das heißt die hier zulässigen Grenzen müssen eingehalten werden.
Vielen Dank für hilfreiche Hinweise, am besten gleich mit Paragrafen