In der Genehmigung wurde geschrieben das nur die tatsächliche Miete die der zeit bezahlt wurde übernommen wird.
Aber da wir den Antrag auf Umzug aufgrund gesundheitlicher Probleme gestellt haben und dieser auf grund dessen ja genehmigt wurde, bin ich dann her gegangen und habe nach dem Bescheid den Antrag gestellt auf Kostenübernahme beider Mieten,und auf ein passendes Urteil hingewiesen.
Antrag:
Jobcenter
Antrag auf Mietübernahme beider Wohnungen
Ich beantrage die Kostenübernahme meiner Mieten beider Wohnungen.
Begründung:
In meinem Antrag zum Umzug in einer anderen Wohnung vom 27.05.2014 habe ich
ihnen begründet das ich aus gesundheitlichen Gründen umziehen muss.
Ich werde aufgrund dessen zur Zeit vollstationär in der xx Klinik in xx behandelt.
Dieser wurde mir am 06.06.2014 von Ihnen genehmigt .
Um meine gesundheitliche Lebenssituation zu verbessern, muss ich umziehen, da meine derzeitige Wohnung in der xxxstraße für mich psychisch nicht mehr tragbar ist.
Hinzu kommt das ich in meinem Eingliederungsverfahren vom 24.02.2014 aufgefordert wurde eine andere Wohnung zu suchen um meine Lebenssitutation zu verbessern.
Ich habe lange nach einer Wohnung die den Richtlinien des SGB II entsprechen gesucht ,bin aber leider immer wieder abgelehnt worden.
Ich habe endlich eine passende Wohnung gefunden. Mein neuer Mietvertrag in der xxxxstraße beginnt aber schon zum 01.07.2014.
Es ist für mich aus gesundheitlichen Gründen sehr zum Vorteil , wenn ich aus meiner stationären Therapie entlassen werde direkt meine neue Wohnung beziehen kann.
Mein Mietvertrag in der xxx ist zum 30.09.2014 gekündigt. Es ist für mich finaziell nicht möglich drei Monate die Mietkosten zu bezahlen, daher beantrage ich die Kostenübernahme beider Wohnungen.
Ich weise hier auf das Urteil vom LSG NRW - L 9 SO 6/08 v. 18.02.2010 hin.
Nach § 29 SGB XII sind ausnahmsweise doppelte Mietaufwendungen als sozialhilferechtlicher Bedarf zu übernehmen, wenn der Auszug aus der bisherigen Wohnung notwendig war und deswegen die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden konnten.
Die Unterkunftskosten für die alte Wohnung sind neben den Kosten für die neue Unterkunft dann zu übernehmen, wenn es notwendig gewesen ist, dass der Hilfeempfänger die neue Wohnung zu diesem Zeitpunkt gemietet und bezogen hat.
Ich bitte um die Prüfung dieses Antrages und bitte Sie mir einen schriftlichen Bescheid zu kommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen