Beiträge von elafi

    Hallo,
    nun war ich beim Fachanwalt......aber auch der sagte mir das ich nichts machen könnte bez JC....das ich nach drei Monaten zwar eine einstweilige Verfügung wegen Untätigkeit anordnen könnte aber mehr auch nicht.
    Er sagte auch das die besagte Klausel im Mietvertrag rechtens sei, von wegen wenn nicht bis zum 30.06.2014 die Kaution überwiesen wurde,dann sei der vetrag unwirksam.Er meint das im grunde auf Grund dieser Klausel der Mietvetrag seit dem 30.06 halt unwirksam sei und wir nichts in der Hand hätten.

    Ich verstehe das alles nicht mehr......
    Habe jetzt vor auf eigener Faust ein Akteneinsicht beim Amt zu erwirken, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen dem Sachbearbeiter und wollte das Ministerium für Amt und Soziales mal per Brief über das Schicksal informieren.

    Ob dies der richtige Weg ist weiß ich,mir fällt aber nichts mehr ein.......

    wir kommen aus NRW......mein Stiefsohn ist psychisch erkrankt, Angstzustände und Depression.....(nach einem Überfall in seiner Wohung entstanden)

    Auszug der Zusicherung

    "......reichten sie das Mietangebot für die Wohnung xxxx ein. Sie beantragten die Zusicherung zum Umzug sowie die Übernahme der infolge des Umzuges entstehenden Kosten sowie die Übernahme der laufenden Unterkunftskosten ab Mietvertragsbeginn.

    Eine Zusicherung zum umzug wird erteilt, in der Folge werden die umzugsbedingeten Kosten übernommen. Ebenso werden nach Umzug mit vorheriger Zusicherung gem § 22 SGB II die tatsächlichen Unterkunftskosten berücksichtigt
    (hier: die als angemessene anerkannte Bruttokaltmiete sowie die angemessenen Heizkosten) und in die Leitungsberechnung einfließen."

    So und dann steht auf Seite zwei:

    "Bitte beachten sie zudem die Kündigungsfristen ihrer aktuellen Wohnung da keine doppelten Mietzahlungen vom Jobcenter übernommen werden können.es können lediglich die Kosten der Unterkunft der Wohnung die tatsächlich am 01.12.2012 bewohnt wird berücksichtigt werden."

    In der Genehmigung wurde geschrieben das nur die tatsächliche Miete die der zeit bezahlt wurde übernommen wird.

    Aber da wir den Antrag auf Umzug aufgrund gesundheitlicher Probleme gestellt haben und dieser auf grund dessen ja genehmigt wurde, bin ich dann her gegangen und habe nach dem Bescheid den Antrag gestellt auf Kostenübernahme beider Mieten,und auf ein passendes Urteil hingewiesen.

    Antrag:
    Jobcenter


    Antrag auf Mietübernahme beider Wohnungen

    Ich beantrage die Kostenübernahme meiner Mieten beider Wohnungen.
    Begründung:
    In meinem Antrag zum Umzug in einer anderen Wohnung vom 27.05.2014 habe ich
    ihnen begründet das ich aus gesundheitlichen Gründen umziehen muss.
    Ich werde aufgrund dessen zur Zeit vollstationär in der xx Klinik in xx behandelt.
    Dieser wurde mir am 06.06.2014 von Ihnen genehmigt .
    Um meine gesundheitliche Lebenssituation zu verbessern, muss ich umziehen, da meine derzeitige Wohnung in der xxxstraße für mich psychisch nicht mehr tragbar ist.
    Hinzu kommt das ich in meinem Eingliederungsverfahren vom 24.02.2014 aufgefordert wurde eine andere Wohnung zu suchen um meine Lebenssitutation zu verbessern.
    Ich habe lange nach einer Wohnung die den Richtlinien des SGB II entsprechen gesucht ,bin aber leider immer wieder abgelehnt worden.
    Ich habe endlich eine passende Wohnung gefunden. Mein neuer Mietvertrag in der xxxxstraße beginnt aber schon zum 01.07.2014.
    Es ist für mich aus gesundheitlichen Gründen sehr zum Vorteil , wenn ich aus meiner stationären Therapie entlassen werde direkt meine neue Wohnung beziehen kann.
    Mein Mietvertrag in der xxx ist zum 30.09.2014 gekündigt. Es ist für mich finaziell nicht möglich drei Monate die Mietkosten zu bezahlen, daher beantrage ich die Kostenübernahme beider Wohnungen.
    Ich weise hier auf das Urteil vom LSG NRW - L 9 SO 6/08 v. 18.02.2010 hin.

    Nach § 29 SGB XII sind ausnahmsweise doppelte Mietaufwendungen als sozialhilferechtlicher Bedarf zu übernehmen, wenn der Auszug aus der bisherigen Wohnung notwendig war und deswegen die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden konnten.

    Die Unterkunftskosten für die alte Wohnung sind neben den Kosten für die neue Unterkunft dann zu übernehmen, wenn es notwendig gewesen ist, dass der Hilfeempfänger die neue Wohnung zu diesem Zeitpunkt gemietet und bezogen hat.

    Ich bitte um die Prüfung dieses Antrages und bitte Sie mir einen schriftlichen Bescheid zu kommen zu lassen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo,
    erst einmal danke für die Hilfe!!!!!
    So habe alles rausgesucht, also am 5 Juni bekamen wir die Genehmigung schriftlich, das N umziehen darf, das die Kosten und die Kaution übernommen wird.
    Daraufhin haben wir ewig warten müssen,bis wir Termin beim Vermieter bekommen hatten für den Mietvertrag......den haben wir dann am 18 Juni eingereicht inklusiv der Abtretungserklärungen......
    Hier mir dann gesagt das N sich ummelden muss,wir wussten dies vorher nicht, damit die Kaution überwiesen werden kann,dies geschah am 23 Juni beim Bürgeramt und am gleichen Tag noch eingereicht.......

    Hinzu kommt das wir am 12 Juni einen Antrag gestellt haben auf Kostenübernahme (Miete) beider Wohnungen, weil ja erst mal nur die bisherige Wohnung die er schon hatte bezahlt werden sollte.Diese Miete läuft auch weiterhin beim JC bis zum 30. September.
    So auch von diesem Antrag haben wir nie wieder etwas gehört,keine Antwort erhalten.

    Vermieter neue Wohnung:
    Also der Mietvetrag ist von Haus und Grund, der Vermieter ist dann hergegangen und hat bei "sonstige Vereinbarungen" reingeschreiben:
    Der Mietvertrag wird nur wirksam wenn die Kaution bis zum 30.Juni auf seinem Konto eingegangen ist.!!!

    Als ich diesen Mietvetrag beim Amt eingereicht habe, habe ich mit einem zweieiler darauf hingewiesen und in der Kopie auch markiert.

    So nun sagte die Anwältin uns halt, das dies eine Indivualklausel sei und somit rechtens sei. War selber perplex weil ich dachte das diese unwirksam sei.

    Guten morgen,
    ich hoffe ihr könnt uns helfen...
    Mein Stiefsohn lebt in seiner eigenen Wohnung von Hartz 4,nun wollte er umziehen aus gesundheitlichen Gründen.Hinzu kommt das in seiner Eingliederungsvertrag ebenfalls dazu aufgefordert wurde.
    Er hat eine passende Wohnung gefunden,diese wurd vom Amt auch genehmigt sowie die Kaution genhemigt wurde.
    Mietvertrag unterschrieben,alte Wohnung gekündigt.....alles beim JC eingereicht,pünktlich.
    Dann hieß es er müsse sich ummelden um das Geld zu bekommen, also machte er das und meldet sich auf die neue Wohnung die noch nicht bezogen wurde um,um diese Bescheinigung auch noch dem JC vorlegen zu können.Dann kam der 01.07.14 und AMT hat nichts an Vermieter überwiesen.Keine Kaution keine Miete.
    Seit dem rufen wir an,gehen vorbei ect,angeblich ständige eilverfahren aber nichts passiert.Der Vermieter droht nun das er vom Vetrag zurück tritt.Also sind wir zur Anwältin.Vermieter ist leider im recht und kann zurück treten.Auch sie schrieb das JC an,ebenfalls mit dem Hinweis das mein Sohn dann Obdachlos sei,aber nichts passiert.
    Was können wir noch tun????????
    PS: Anwältin sagte uns jetzt,nachdem sie ein Brief geschrieben hatte,und das Amt sich nicht rührt,sie könnte da nichts machen....
    Bitte um schnelle antworten,da der Vermieter bis Montag nur noch warten möchte.