Danke für die Reaktion.
Wenn ich deine Antwort richtig interpretiere zählt der Warenbestand nicht zu meinem verwertbaren Vermögen?!
Das dieser Art Wertgegenstände nicht unter:
Bargeld
Girokonto Guthaben
Guthaben auf Anlage- Konten (Tagesgeld, Festgeld, Depot etc.)
Sparguthaben, Bausparguthaben, Sparbriefe
Wertpapiere (Aktien- und Fondsanteile)
Kapitallebensversicherungen
Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen
sowie sonstige dingliche Rechte an Grundstücken.
fallen, ist allgemein ersichtlich dennoch ist das Jobcenter anderer Meinung.
Gibt es eine greifbare Grundlage dieser Antwort? (Quelle ect.)