Hallo Leute :),
Ich lebe mit meiner Mutter zusammen , sie emfängt harz 4.
Ich habe eine Ausbildung wo ich ein Bruttogehalt von 650 euro habe im 2 Lehrjahr.
im 1.Lehrjahr hatte ich einen Bruttogehalt von 600 .
Meine Mutter bekommt Abzüge ,sodas mir ein Nettogehalt von 275 euro im 1.Lehrjahr blieb , wenn ich diese beglichen habe.
im 2.Lehrjahr erhöhten sich die Abzüge sodass ich ,ebenso wie im 1.Lehrjahr einen N.Gehalt von 275 euro habe.
ist das rechtens trotz Bedarfsgemeinschaft ?