Beiträge von nanny73

    Hallo,
    ich brauche dringend einen Rat in folgender Angelegenheit:

    Mein Mann bekommt seit ca. 5 Jahren die volle Erwerbsminderungsrente, unter Anderem auf Grund einer Augenerkrankung (Uveitis). Die Folge dieser Erkrankung ist, dass mein Mann auf dem linken Auge komplett erblindet ist und auf dem rechten Auge nur noch schätzungsweise 20% Sehvermögen, bei sehr stark eingeschränktem Gesichtsfeld, hat. Er ist ebenfalls im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit aktuell 80% und den Merkzeichen G, B und RF. Nun bewohnen wir schon seit 14 Jahren eine geräumige, barrierefreie Wohnung im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses mit einem Hof/Garten. Wir bewohnten diese Wohnung also schon, als mein Mann noch uneingeschränkt sehen konnte. Mittlerweile beziehen wir nun schon seit einiger Zeit Hartz 4, da ich meine berufliche Selbständigkeit aufgeben musste. Unser Sohn ist auch schon ausgezogen und nun wohnen wir nur noch mit unserer Tochter hier. Die Kaltmiete liegt etwas unter dem erlaubten Höchstsatz, nur die NK-Vorauszahlung hat bei der letzten Abrechnung nicht ausgereicht und wir müssen eine Nachzahlung leisten. Nun habe ich beim Amt um die Kostenübernahme gebeten. Nach wochenlangem Hin und Her teilte man mir mit, dass die NK unangemessen sind und deshalb, höchstwahrscheinlich!, nicht übernommen werden und wir uns eine günstigere Wohnung suchen sollten. Der Herr in der Leistungsabteilung meinte nun, er wüßte eine Lösung. Sollte ein, durchs Amt angefordertes, Gutachten bestätigen, dass es aus verschiedenen Gründen ratsam wäre uns die Wohnung zu lassen,würden uns 10% über der Mietgrenze zustehen. Gesagt, getan...das Gutachten fiel aus mehreren Gründen (soziales Umfeld, erhöhte Unfallgefahr in einer neuen Umgebung) zu unseren Gunsten aus. Aber da haben wir uns zu früh gefreut, das Amt lehnt die 10%-Erhöhung trotzdem ab! Begründung: Wenn wir Ihnen diese 10%ige Erhöhung einmal zugestanden haben, kommen wir aus dieser Sache nicht mehr raus. Außerdem wird ihre Tochter ja auch in ein paar Jahren ausziehen und dann brauchen sie ja sowieso eine kleinere Wohnung. Dankeschön! :mad: Ich möchte noch betonen, dass die 10% völlig ausreichend wären, um die NK zu decken. Es geht uns momentan nur deswegen darum, die Wohnung zu behalten, weil wir hier einen Hof/Garten haben, in dem mein Mann sich von Frühjahr bis Herbst beschäftigt. Er kann sich seine Zeit nicht mehr mit lesen und/oder Fernsehen vertreiben, geschweige denn die Dinge tun, die er vor seiner Krankheit getan hat. Diese Wohnung und Umgebung ist ihm vertraut, hier findet er sich noch ohne Hilfe einigermaßen zurecht. Die anderen Mieter gehen ihm auch mal zur Hand, wenn er allein doch nicht zurecht kommt und ich nicht da bin. Ohne Begleitung funktioniert fast nichts mehr. Meine Frage ist nun: Gib es eine Möglichkeit für uns, wenigstens für die nächsten Jahre, diese 10% Erhöhung durchzusetzen oder müssen wir uns wirklich damit abfinden? Dies habe ich zum Thema auf einer anderen Seite gefunden: " Individuelle Aufschläge bis maximal 30% gibt es, wenn ein behindertengerechter Wohnraum benötigt wird oder wenn soziale Gründe zu berücksichtigen sind." Muss sich das Jobcenter danach richten oder ist das eher eine Ermessenssache? Wir sind wirklich langsam am verzweifeln! :( Wir sind für jeden Tipp dankbar!!!