Hallo Wevell,
ich erhalte Leistungen nach dem SGB II nicht nach SGB XII. Ich beziehe befristete EM-Rente und WFBM Lohn, da mein Partner erwerbsfähig ist muss ich ja SGB II Leistungen beantragen.
Nun wurde mir aber mitgeteilt, da ich Rente auf Zeit habe, wird bei mir kein Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. Macht aber doch kein Sinn, da ja von der Rente sowieso nichts abgezogen wird. Lediglich werden mir 30 % von meinem Lohn abgezogen.
Im Internet finde ich nichts dazu, nur dass eben vom Einkommen der Grundfreibetrag und zwischen 100 und 1000 € nochmals 20% abgezogen werden. Was stimmt denn nun, dass Gesetz oder die Aussage vom Jobcenter. Ich recherchieren und recherchieren und finde nichts zu der Aussage vom Amt.