Zitat
Mit Auszug aus dem Elternhaus besteht kein Anspruch auf die Mietbeihilfe.
Hallo Hoppel, das lese ich auch überall so im Netz, auch hier: https://www.hartziv.org/auszubildende-…r-auszubildende , allerdings ist leider nie ein Verweis auf das entsprechende Gesetz oder Urteil dazu gefunden. Kennst du dazu die Grundlage, wonach Studenten in eigenem Haushalt vom Zuschuss ausgeschlossen sind?
Ich frage deshalb, weil ein Rechtsanwalt mir kürzlich geraten hat diesen Zuschuss nach §27 SGB II zu beantragen, obwohl ihn ich explizit darauf hingewiesen habe, dass ich in einem eigenen Haushalt lebe (und Studenten Bafög erhalte). Seines Erachtens habe ich Anspruch.