Beiträge von Ama

    Hallo,

    ich habe eine Verständnisfrage.

    Aktuell (11.11.2014) habe ich einen 450 Minijob mit einem Einkommen von ca. 100-200 Euro. Ausbezahlt wird gewöhnlich zwischen dem 5.-7. des Folgemonats.
    Diesen Monat erhielt ich ca. 230,- am 6.11.

    Ich bin Student und habe am 3.11. meine letzte Studienleistung eingereicht (Abschlussarbeit). Die Überprüfung der Arbeit dauert zwischen 3-6 Wochen. Eine Exmatrikulation (Vorraussetzung für die Antragsstellung von Hartz4) ist sofort möglich. Heisst aber auch das ich nichts mehr korrigieren könnte/dürfte - weshalb ich zumindest das Ergebnis des ersten Prüfers abwarten möchte, bevor ich exmatrikuliere. Ansonsten bestände die Möglichkeit das ich bei einem nichtbestehen, sagen wir wegen Formfehlern, diese nicht korrigieren dürfte und somit keinen Abschluss erhalten würde.

    Wegen Alter und überschreitung der Studienregelzeit, lief mein Versicherungsverhältnis letzten Monat aus. Sprich für diesen Monat (11.2014) wäre der volle Betrag für die Krankenversicherung fällig (- wurde angeschrieben, Einzugsermächtigung aufgehoben und auf die Situationsänderung Student->Harz4 hingewiesen).
    GEZ ist eigentlich egal, da ich die aktuell verklage. Für die Klage allerdings dann wieder relevant.

    Frage ist: Was ist unter Antrag gültig ab Antragsstellung, rückdatiert auf den ersten zu verstehen?

    Meinen Antrag stelle ich sobald ich mir sicher bin das ich bestanden habe - dann erst werde ich auch erst exmatrikulieren! Erst ab dann steht mir auch das Arbeitslosengeld II zu!

    Allerdings müssen auch diesen Monat (11.2014) die Miete, *GEZ* und Versicherung bezahlt werden zudem muss ich von irgendetwas leben!

    Bevor die blöde Gegenfrage aufkommt, wovon hast du denn bisher gelebt? -> Jobs als Werkstudent -> Ist bereits aufgekündigt seitens des Arbeitgebers bzw. im einvernehmen da ich ja diesen Monat meinen Studentenstatus verliere und damit nicht mehr die 450 + 1 Cent zusichern konnte (eine der Bedingungen bei einem Werkstudentenjob). ---> Ergo habe ich diesen Monat nur meinen Minijob.

    Finanziell keine Rücklagen zur Deckung des laufenden Monats.


    Daher wie muss ich das verstehen?

    Beispiel: Exmatrikulation und Antragstellung am 23.11.2014

    Wirkt das dann auch rückwirkend auf den 1.11.2014, so dass diesen Monat Miete, etc. bezahlt ist und wird verrechnet mit meinen Einnahmen aus meinem Minijob.
    Oder gilt das erst ab dem Tag der Exmatrikulation (also ab dem Zeitpunkt an dem ich die Anforderungen zur Bewilligung erfülle)? Beispiel: Exmatrikuliert am 23.11.2014, Antragsstellung am 26.11.2014--> Gültig ab?

    Sofern das Ganze rückwirkend zum 1. wirkt bin ich aus dem "Schneider". Ansonsten meine zweite Frage:

    Beispiel: Exmatrikulation und Antragstellung am 23.11.2014 - Bewilligung und Berechnungszeitraum = 23.11.2014
    Was ist dann mit der Miete, der Versicherung, etc. zahlen die die gar nicht oder rechnen die das auf die paar Tage um?


    Und ja, sorry ein Anruf bei der ARGE tut es auch, hatte aber leider nichts mehr auf dem Handy und mich macht das Kirre. Möchte ungern einen Minikredit über 600 Euro aufnehmen nur um diesen Monat über die Runden zu kommen, möchte aber auch nicht panisch exmatrikulieren und mir damit die Chance verbauen noch was nachzureichen, sollte mit der Abschlussarbeit irgendetwas nicht stimmen. Daher danke für jede Antwort.