Bedarfsgemeinschaft - Umsonst Wohnen Wolfgang750 22. Juni 2015 um 12:26 das mit der Bedarfsgemeinschaft (mit Lebenspartner) ist mir schon klar aber muss mich mein Partner auch in seiner eigenen Wohnung umsonst wohnen lassen oder darf er ganz offiziell eine Miete verlangen an der sich das Amt beteiligen muss?