Beiträge von AnnaS

    Hallo,

    ich wurde nach einer missglückten HWS-Operation in 2008 und anderen chronischen Erkrankungen arbeitsunfähig und bin in HartzIV gerutscht. Trotz vielfältigen Bemühungen erhalte ich keine Unterstützung vom Jobcenter, mittlerweile bin ich 56 und ohne Hoffnung noch mal in Arbeit zu kommen. Bis 2004 war ich selbständig, dann einige Jahre mit immer wieder neuen Befristungen in der Stadt-Verwaltung (Sozialreferat / Jobcenter!) tätig. Seit einigen Jahren bin ich schwerbehindert mit einem GdB von 50.

    Nun las ich hier, dass bei GdB Mehrbedarf gewährt wird. Dies irritiert mich, da mir dies auf Nachfrage beim Jobcenter als nicht korrekt abgelehnt wurde (mündlich, in 2010). Oder gilt das nur fürs SGB IX? Erwerbsminderungsrente wurde bei mir abgelehnt, trotz massiver gesundheitlicher Herausforderungen und der Unterstützung aller Ärzte und Kliniken. Nach acht Gutachtern der Deutschen Rentenversicherung konnte ich mir kein Gegengutachten leisten, welches lt. Auskunft mindestens 2.000 Euro gekostet hätte.


    Wie kann ich vorgehen, um mir etwaige rückwirkende Ansprüche auf Mehrbedarf zu sichern? Ist es sinnvoll, das mit einem Anwalt zu machen und gibt es dafür ggf. Prozesskostenhilfe?

    Danke vorab für Antworten.

    Viele Grüße
    AnnaS