eine gemeinsame Wohnung 2 Zimmer zu nehmen sollte kein Problem sein solange dies der SGB 2 Normen endspricht.
Wenn du also eine Wohnung mieten willst tue das wie beschrieben. Dann beantragst du Erstausstattung für dich. nach § 24 SGB II
Dein Freundin kann dann sich um melden und stellt dann bei zu ständigen Amt eine separaten Antrag auf ALG 2
Achtung !! die Ämter schreiben eine gerne gleich zusammen besteht auf eigenständige BG.
Ihr könnt bis ein Jahr zusammen leben ohne eine Bg zu sein. Dein Freundin kann auch erst Ausstattung für sich beantragen. § 7 SGB II reglt das
ZitatWann liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor?
Für den Fall, dass Sie seit länger als einem Jahr mit einem Partner zusammenleben oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder Einkommens- oder Vermögensbefugnisse des anderen innehaben, wird automatisch das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft vermutet. Den Nachweis, dass diese Vermutung unzutreffend ist, hat der Betroffene zu führen.