Vielen Dank, Hoppel.
Beiträge von Reni_Berlin
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Hallo Zusammen ...
erst einmal grüße ich euch herzlich, da ich heute neu dazu gekommen bin.
Für meine Bedarfsgemeinschaft (Ehemann, 2 Kinder) und mich beziehe ich ALG-2. Gleichzeitig sind wir hoch verschuldet, und unser ALG-2-Einkommen wurde während der letzten Monate immer in den Minus-Bereich unseres Kontos eingezahlt, da wir einen Dispositionskredit von 4000 Euro auf dem Konto hatten, der immer bis zum Anschlag und darüber hinaus ausgeschöpft wurde.
Während des letzten Bewilligungszeitraums (bis 31.12.2014) haben wir wegen einer günstigen Nebenkostenabrechnung eine Gutschrift von über 500 Euro von unserem Vermieter erhalten, die auch von unseren Schulden "verschluckt" wurde. Wir haben die Gutschrift dem Jobcenter noch nicht gemeldet.
Das betreffende Konto haben wir inzwischen "still gelegt", da wir nicht einmal den Dispo von 4000 Euro einhalten konnten. In Kürze werden wir die Verbraucherinsolvenz beantragen.
Wir verwenden nun ein anderes Konto, das ich bis dahin nur nebenher geführt hatte und sind dadurch endlich wieder im grünen Bereich, sodass wir wenigstens unsere laufenden Rechnungen wieder bezahlen können und "nur" das andere Konto (und diverse Kredite) von der Insolvenz betroffen sein wird.
Das Jobcenter verlangt jetzt Nachweise über unsere Miete und die Gutschrift. Ist das Jobcenter berechtigt, uns die 500 Euro oder einen Teil davon von der kommenden Hilfe zum Lebensunterhalt abzuziehen, obwohl das bedeutet, dass wir dann in Bezug auf unsere Fixkosten wieder zahlungsunfähig sein werden?
Nützt es etwas, wenn ich gleich mit Einreichung der Nachweise einen Antrag auf Stundung beifüge? Oder wird es möglich sein, die 500 Euro in sehr kleinen Raten zurück zu zahlen?
Würde mich über eine Auskunft sehr freuen.
Gruß
Reni