Beiträge von grossmaedle

    Legionellüberprüfung gehört ganz einfach zur Betriebskostenabrechnung.

    Ob hier ein Wunschkonzert stattgefunden hat oder diese aufgrund der gesetzl. Vorschriften durchgeführt wurde, ist nirgends ersichtlich.

    Oder ob TE selbstbewohnener Eigentümer ist und sogar bei einer eventuellen Abstimmung bei der entsprechenden Eigentümerversammlung überstimmt wurde ist auch nicht ersichtlich.
    TE schrieb: Hausverwaltung hat ..... durchführen lassen.

    Somit gehört dieser Posten zur Betriebkostenabrechnung und wird vom JC übernommen.

    :)

    Hallo bibi123,

    die Legionellienprüfung und auch das Anbringen einer Vorrichtung zur Wasserentnahme ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Die Kosten dafür muß das JC übernehmen.

    Vermutlich wirst Du diesen Betrag in der NK (Nebenkostenabrechnung) wieder finden, diese reichst Du ja sowieso nachdem Du diese überprüft hast umgehend beim JC ein.

    Viel Glück!