Hallo bibi 123,
Deine örtlichen KdU-Richtlininen ersiehst DU hier:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html.
Die NK sind in tatsächlicher Höhe vom JC zu übernehmen.
Hierfür bekommst Du ja von Deinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung die DU dann einreichen mußt.
Viel Glück
MfG
grossmaedle