Alles anzeigenHallo,
es wird Probleme wegen der nicht vorhandenen Miete geben. Da Du durch die kostenlose Wohnung zusammen mit Deinen Großeltern wirtschaftest (irgendjemand muß ja schließlich die Betriebskosten und dgl. zahlen), dürfte das JC von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen.
Sinnvoller wäre es, Deine Großeltern nehmen für die Wohnung die ortsübliche Miete.
Was den Unterhalt betrifft, müssen Deine Eltern tatsächlich nicht für den Unterhalt der Enkelin aukommen, aber durchaus für Deinen. Sofern Du kein eigenes Einkommen z.B. durch Arbeit hast, beläuft sich dieser Unterhalt auf 670 € je Monat, die Du durchaus einfordern solltest und auch mußt - denn auch das JC weiß von Unterhaltspflichten Bescheid und könnte Dir als diese 670 € als fiktives Einkommen durchaus anrechnen.
Weigern sich die Eltern, beantrage nach dem Urlaubssemester BaföG als Vorausleistung, was allerdings dann auf eine Unterhaltsklage hinausläuft.
Gruß!
Ja, für die Wohnung miete verlangen, das möchten meine Großeltern leider nicht tun, weil sie sagen sie wollen die Wohnung nicht versteuern… Sind meine Eltern denn auch während eines Urlaubssemesters für mich Unterhaltspflichtig?
Die eigenen Eltern verklagen ist ja auch schrecklich… aber 670 Euro pro monat würden die mir niee geben.
Was hat es denn für folgen wenn ich mit meinen Großeltern eine "Haushaltsgemeinschaft" wäre? Wäre ich dann nicht mehr ALG2 berechtigt?