Beiträge von Suleo

    Moin @ all :-),
    ich habe mich hier angemeldet, weil ich hoffe, hier eine Antwort auf mein großes Problem zu bekommen....
    Mein Bruder bezog seit 2008 Alg 2 (Hartz 4). Im Februar letzten Jahres ist er gestorben.
    Da ich selber Grundsicherung bekomme, habe ich das Erbe ausgeschlagen (er hatte einige Schulden).
    Jetzt kam von seinem ehemaligen Vermieter die Nebenkostennachzahlung für 2013 (in dem Jahr lebte er ja noch und bezog auch laufend Alg2), die ich an das zuständige Jobcenter weiterleitete.
    Jetzt bekam ich von denen die Antwort, daß das Jobcenter die Kosten nicht übernehmen würde, weil kein laufender Leistungsbezug bestehe!!!!
    Pietätloser geht es ja wohl nicht mehr!!!! Wie soll ein Toter Leistungen beziehen?????
    Ich hatte am Montag dort angerufen (natürlich erreicht man die zuständigen Mitarbeiter nicht, sonder nur deren "Callcenter") und um schnellstmöglichen Rückruf gebeten.
    Bis heute hat es von den Herrschaften noch keiner für nötig befunden, mich anzurufen, obwohl ich um umgehenden Rückruf gebeten hatte.
    Im Internet habe ich trotz intensivem Suchens nichts zu diesem speziellen Fall gefunden.....
    Weiß hier jemand mit der Materie sehr gut Bescheid?
    Ich habe mit diesem schrecklichen Verlust zu kämpfen (er war erst 58 Jahre alt..... und am 17.2. ist sein erster Todestag....), und diese sog. Sachbearbeiter, oder Fallmanager, wie sie sich jetzt schimpfen, versuchen mich mit einem maschinell erstellten Schreiben ohne Unterschrift und ohne Durchwahl des Mitarbeiters abzuwimmeln.....
    Könnt Ihr mir helfen?
    Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten!
    Traurige Grüße von
    Susanne

    Moin,
    ich bin der Meinung, daß die Antwort von Hoppel nicht ganz richtig ist.....
    Ich habe das ganze Procedere hinter mir, was Florian für seine Mutter beschreibt: Seit vielen Jahren Hartz 4 bezogen, nicht vermittelbar gewesen, dann "prügelten" sich Jobcenter und Sozialamt 1,5 Jahre (!!!) lang, um zu klären, wer nun letztendlich für mich zuständig sei, da ich wegen mittlerweile chronischer Erkrankungen absolut nicht mehr arbeitsfähig war. Sozialamt mußte mich übernehmen. Die schickten mich zum medizinischen Dienst der Rentenversicherung. Das daraus erfolgte Gutachten besagte, daß ich überhaupt nicht mehr arbeitsfähig sei und sich der Zustand in Zukunft auch nicht bessern würde. Also bekomme ich jetzt bis zur Altersrente (ich bin fast 63) Grundsicherung!
    Und Florian, es ist nicht richtig, daß Deine Mutter erst ab November Anspruch auf Sozialhilfe gehabt hätte. Das Sozialamt muß ab dem Tag der Antragstellung zahlen!!! Beim Sozialamt ist der Turnus einmal jährlich für die Antragstellung (wie für Hartz 4 ab 2015 auch). Ihr dürft Euch von inkompetenten Mitarbeitern nicht ins Bockhorn jagen lassen, sondern müßt innerhalb der Frist (ich glaube, die beträgt 4 Wochen) Widerspruch einlegen.
    Ich hoffe, Florian, daß Du dieses noch liest.....Ich habe mich gerade eben erst hier registriert....hoffe, ich konnte helfen...
    LG
    Susanne