Hallo. Kann mir jemand weiterhelfen? Ich hatte 12 Monate Elterngeld bezogen und nun nimmt mein Partner seine 2 Monate. Da er vorher keinen Verdienst hatte, bekommt er nur die 300€. Diese werden aber nun anteilig auf das Wohngeld angerechnet. Meines Wissens nach ist doch aber der Sockelbetrag frei? Auf Nachfrage beim Wohngeldamt wurde ihm gesagt, dass dies nur für die ersten 12 Monate gelten würde. Ist dies richtig? Das habe ich noch nie gehört.
Beiträge von miri2009
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Aber eine HG betrifft doch verwandte und verschwägerte, wo erstmal nur die Vermutung des gegenseitigen einstehen im Raum steht. Nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 a bin ich doch der BG zugeordnet. Sonst könnten sie ja mein einkommen meinem Mann auch nicht unbedingt anrechnen.
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Danke dir. Das versuchen wir so.
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Warum sind wir keine BG???
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Hallo,
Ich bin Studentin und lebe in der Bedarfsgemeinschaft mit meinem Mann und 3 Kindern. Ich selbst bekomme nur KdU für auszubildende, da ich im Eigentum meines Vaters wohne. Ansonsten beziehe ich bafög. Ich habe immer den Antrag gestellt und war somit auch immer Vertreter der BG. Seit Januar 2015 ist mein Mann plötzlich Vertreter, obwohl auch ich wieder den Antrag gestellt habe. Woran liegt das? An der Heirat? Diese war allerdings schon im Oktober und trotzdem lief bis Dezember noch alles über mich.
Aufgrund von einer psychischen Erkrankung ist mein Mann nicht in der Lage, unsere BG zu vertreten. Wir möchten gern, dass alles so ist wie bisher. Zumal das Jobcenter selbst mit dieser Änderung überfordert ist und nur Fehler und Missverständnisse auftreten, sodass ich ständig hinterher telefonieren muss und Briefe verschicken. Was können wir tun? Besteht die Möglichkeit, eine schriftliche Erklärung abzugeben, auf die ich definitiv bestehen kann? In den Ausfüllhinweisen habe ich gefunden, dass grundsätzlich der Antragsteller als Vertreter vermutet wird. Mehr finde ich leider nicht. Nur dass ich meine Interessen und eventuell die der Kinder selbst vertreten könnte. (Nur ein Kind ist unser gemeinsames) Aber was wird dann aus meinem Mann?