Alles anzeigenHallo,
Ja und? Was soll daran rechtswidrig sein? Jede Kommune legt eine Höhe der Erstaustattung fest. Darüber hinausgehende Summen werden dann als Darlehen gewährt. Insofern sehe ich "schon mal" keine "rechtswiedrigkeit".
Geschrieben steht allerdings das der Regelbedarf nicht für eine Erstausstattung vorgesehen ist, wiederspricht sich also, denn durch ein Darlehen muss darauf zu gegriffen werden, ergo muss man sich doch aus dem Regelsatz seine Erstausstattung finanzieren.
Da stellt sich die Frage: Wozu ein Gesetz erlassen wenn man, wie in meinem Fall 98% ,der Kosten für die Erstausstattung selbst erbringen muss.Ob es sich auch für Dich lohnt, kann ich schon mangels Angaben zu Deinem konkreten Wohnort nicht einschätzen. Auch kenne ich nicht Deine "komplette Liste". Allerdings sehe ich relativ schlechte Karten für Dich. Nicht nur wegen der o.g. Gründe, sondern auch aus anderen Anmerkungen in Deiner Frage.
Meine Liste ergibt sich aus dem was ich ,wie oben geschrieben, besitze.
Brauche also alles was für einen angemessenen Hausstand nötig ist. Welche Anmerkung meinst du?
Gruß!
Kurzfassung meiner Liste:Alles rund um Küche und essen inkl E-Geräte, Wohnzimmerschränke,Couch,Tisch,Regale,Badezimmermöbel,Waschmaschiene,Jugendbett,Lampen.
Es klingt nicht nach viel, aber wir wissen alle das es sich summiert und was es kostet. Und ja,es ist bis auf Waschmaschiene,Töpfe/Pfannen,Besteck, alles Gebraucht.
Ja- für den Anwalt.... Wie soll sich erwas ändern wenn man nichts tut sondern stillschweigend akzeptiert???