Beiträge von ChrisK87

    Hallo,

    im Moment bin ich dabei umzuziehen von Rheda-Wiedenbrück nach Bielefeld.

    Erst musste ich verschiedene Genehmigungen einholen zwecks angemessenen Wohnraums.

    1. Zustimmung zum Umzug eingeholt in Rheda-Wiedenbrück.

    2. In Bielefeld habe ich überprüfen lassen ob die Wohnung angemessen.

    3. In Rheda-Wiedenbrück wurde ich dann abgemeldet zum 1.09.2015
    und im gleichen Atemzug habe ich nach Umzugskosten und Erstausstattung gefragt.

    Mir wurde gesagt Erstausstattung muss ich in Bielefeld beantragen und mit den Umzugskosten das wäre kein Problem.
    Ich müsste nur drei unabhängige Mietwagenangebote einreichen.
    Hatte vorher extra nachgefragt ob ich die Umzugskosten schriftlich beantragen muss, dies wurde verneint.

    4. Habe dann so wie mir gesagt wurde den Mietvertrag in Bielefeld unterschrieben.

    5. In Rheda-Wiedenbrück die 3 Mietwagenangebote abgegeben.

    Kaum war ich wieder zu Hause da bekomm ich ein Anruf vom Jobcenter und die sagen mir, weil ich den Mietvertrag bereits unterschrieben habe könnten sie die Kosten jetzt nicht mehr übernehmen.
    Das Problem ist, ich habe nichts schriftlich nur eine mündliche Zusicherung zu Kostenübernahme.
    Habe den auch gesagt das ich das schriftlich haben möchte das, die die Kosten nicht übernehmen damit ich einen Widerspruch schreiben kann.
    Ich habe eine Email geschrieben und die aufgefordert mir das schriftlich zu mitzuteilen und die weigern sich.

    Ich habe schon ein wenig hier im Forum gestöbert und eine Seite mit den Richtlinien im Kreis Gütersloh gefunden.
    Da steht nicht genau definiert ob, wie und wann man die Umzugskosten beantragt.
    Seite 37
    http://www.harald-thome.de/media/files/kd…-04.07.2014.pdf

    Wäre über jede Hilfe oder Tips sehr erfreut.

    Danke schon mal vorab.

    Hallo,

    ich bin neu hier und wende mich auf Grund eines Problems an euch.
    Ich bin das erste mal in Bezug von ALG II und habe deshalb nicht viel Ahnung.

    Schreiben vom 3.12.2014 (Mittwoch), eingegangen ist der Brief wohl am Freitag den 5.12.2014
    Gesprächstermin wegen Bewerbungsangebot

    Also ich habe am 5.12. ein Schreiben bekommen das ich am 8.12. zum Termin kommen soll.
    Leider war ich das ganze Wochenende vom 5.12.- 8.12.2014 nicht da und bin erst Montag Abend wieder nach Hause gekommen.
    Als ich dann Dienstag die Post durchgesehen habe, hatte ich meinen Termin schon verpasst, worauf ich mich auch sofort im Jobcenter gemeldet habe.
    Jetzt habe ich am 23.2.2015 einen Brief bekommen, wo die sagen das die mir das ALG II kürzen wollen weil ich zu dem Termin nicht erschienen bin.
    3 Monate lang 10% weniger von 399,10€ auf 359,10€

    Kann ich dagegen einen wirksamen Widerspruch schreiben und wenn ja mit welcher Begründung ?
    Ich meine wenn die mir am Freitag einen Brief schicken und ich am Montag zum Termin erscheinen soll, find ich schon bisschen kurzfristig.
    Ist das so rechtens ?

    Mit freundlichem Gruß Chris