Hallo unbekannterweise,
Deine Antwort find ich ziemlich daneben, deshalb "unbekannterweise". Du kennst doch die genauen Umstände von dem Mädel gar nicht. Die Frage ist durchaus berechtigt, da es hier einige Dinge zu bedenken gibt. Außerdem steht ihr doch das ALGII zu. Durch die Verkürzung der Elterngeldmonate wird sie NICHT die höchstmögliche Sozialleistung bekommen. Ich finde das nicht gerecht und habe bis kurz vor meiner Elternzeit auch Steuern bezahlt, ich habe 20 Jahre ohne Unterbrechung und ohne jegliche Sozialleistungen gearbeitet. Für ALGII-Anträge gibt es gibt durchaus manchmal Gründe, die nichts mit "zu faul zum arbeiten" zu tun haben. MfG
Beiträge von Diana2703
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Hallo,
habe ein ähnliches Problem. Hab auch Elterngeld f. d. verlängerten Bezugszeitraum beantragt (28 Monate, da allein erziehend). Weil es einfach mal keine KiTa-Plätze gibt hier. WIE kommst Du auf die 34,22 Euro??
Im Mai habe ich als Aufstockung zum Elterngeld ALG II beantragt. Die Wohngeldstelle hat mich zum Jobcenter geschickt.
Hab vorher noch nie irgendwo Sozialleistungen bezogen. Na ja, jetzt im Februar haben die endlich mein ALG II berechnet. Von Mai bis Mitte Februar hab ich nach und nach meinen Disco voll ausgeschöpft, so dass mir die Bank fristlos gekündigt hat und den sofortigen Ausgleich des Überziehungskredites gefordert hat. Deshalb habe ich meine Elternzeit vorzeitig beendet (hab mich beim Jugendamt beschwert u. n Platz bei ner Tagesmutti bekommen). Die restlichen acht Monate wurden mir in einer Summe ausgezahlt.
Im Januar habe ich mir zwangsläufig das restliche Elterngeld auszahlen lassen, knapp 7.000Euro, mehr als die Hälfte davon hat die Bank gleich einbehalten, dafür war´s ja auch gedacht. Das Jobcenter hat mir für Januar die Leistungen gestrichen. Für die Monate davor haben die mir als Freibetrag 150Euro/Monat berücksichtigt. Ich bin damit nicht einverstanden, habe Widerspruch eingelegt. Dadurch dass sich die Bezugsdauer vom Elterngeld verkürzt müssen die den Freibetrag erhöhen. Meine Anwältin ist auch dieser Meinung. Wenn Du von 24 auf 12 Monate verkürzt, müsste sich also der monatl.Freibetrag verdoppeln. Melde Dich bloß nicht ab. In dem Monat, wo Du Dir das Elterngeld auszahlen lässt, werden Dir die Leistungen gestrichen, das ist klar. Aber bezahle das Geld lieber zurück, die müssen Dir das so genehmigen, dass Du das Ratenweise zurückzahlst, d.h. Dein ALGII wird für ein paar Monate gekürzt. Wenn Du Dich abmeldest, musst Du Deine Krankenversicherung für den Monat selbst bezahlen, das sind locker 200Euro. So bleibst Du übers JC krankenversichert. MfG