Beiträge von ABCDEFG

    Hast du dem Jobcenter den geänderten ALG I-Bescheid vorgelegt? Nach deinen Zahlen sieht es nämlich so aus, als würde das Jobcenter das ALG I in Höhe von vor deinem Minijob anrechnen.

    Die Agentur für Arbeit rechnen gem. SGB III deinen Minijob unter Berücksichtigung von 165 € Freibetrag an.
    Das Jobcenter rechnet das gekürzte! ALG I und den Minijob unter Berücksichtigung der Freibeträge nach dem SGB II an.
    Unter Strich hast du dann deinen ALG II-Bedarf plus den SGB II-Freibetrag.


    Mit Mindestlohn wären das bis zu 23 Wochenstunden. Damit wärst du nicht mehr arbeitslos und hättest keinen ALG I-Anspruch mehr.


    Ja, habe den Änderungsbescheid vorgelegt und seit Wochen keine Antwort erhalten und es aus diesem Grund vor ca einer Woche erneut abgegeben. Mal abwarten, wie sich das ganze weiterentwickelt.

    Deine Annahme ist absolut richtig!Das meinte ich mit ,,beidseitigen Kürzungen im vollen Umfang".
    Besonders viel Nerven und Geld das ich mir leihen musste,um variable Kosten decken zu können, hat es mich gekostet, dass für mich eben nicht transparent besprochen wurde, wer für die Kürzungen zuständig ist und ich erst im März Post mit der Bestätigung erhalten habe, dass es die Bundesagentur sei. Wäre es so gewesen, dass bis dahin beide ihre vollen Sätze überwiesen hätten, sodass ich nun Geld zurückerstatten müsste, wäre das ganze wohl deutlich erträglicher gewesen, als wenn beide -wie in meinem Fall- gar nicht oder im vollen Umfang gekürzt überwiesen hätten.

    Hi nochmal , momentan beträgt mein Lohn maximal 442 Euro. Von der Bundesagentur erhalte ich 110 Euro und vom Jobcenter 74 Euro . Von einem Freibetrag von 165 Euro also nichts zu sehen, da beide Seiten im vollen Umfang kürzen. Was ich im Fall einer 850 Euro Beschäftigung netto bekommen würde , weiß ich leider nicht. Habe grad nochmal beim Jobcenter angerufen.Die Dame sagte mir dort auch , dass die Bundesagentur für die Kürzungen zuständig sei. Werde Dich bei Interesse mal auf dem Laufenden halten. Ist das eventuell vom Bundesland abhängig?

    Zunächst mal vielen Dank für Deine Antwort! Das nenne ich mal Schikane! Das geht seit Monaten schon so hin und her , bis man mir im März dann mitteilte , dass die Bundesagentur vorrangig und somit für Kürzungen zuständig sei. Das kann ja noch etwas werden... Naja , da die 850 Euro brutto sind , wird sich da dann wohl kaum etwas tun. Würde sich in dem Fall denn der Freibetrag erhöhen oder gleicht das Jobcenter überhaupt noch etwas an ?

    Servus,

    ich hätte da eine Frage an die Leute, die sich mit dem Thema ,,Midijob" auskennen, doch zunächst erläutere
    ich mal meine aktuelle Situation:

    Bin voraussichtlich ab Oktober 2015 Student und übe im Moment einen Minijob aus, bei dem ich durch den Mindestlohn maximal 442 Euro verdiene. Den Arbeitgeber würde ich ungern wechseln, da dieser Job bzw die Arbeitszeiten sich sehr gut mit dem Studium, mit dem ich in erster Linie morgens beschäftigt sein werde, vereinbaren lässt. Zur Zeit gibt es dahingehend auch keinen Druck vom Jobcenter, welches mir mein Gehalt bis zum Studium angleicht. Ab Oktober bekomme ich dann BAföG . Nun hatte ich einen Termin beim sogenannten ,,Minijob-Team" , wo mir empfohlen wurde, meinen Arbeitgeber zu fragen, ob Interesse besteht, den Minijob auf einen Midijob auszuweiten, mit dem ich bis zu 850 Euro (brutto) verdienen könne.
    Aktuell habe ich noch Stress mit dem Jobcenter, da ich aufgrund einer absolvierten Ausbildung ebenfalls Geld von der Bundesagentur für Arbeit bekomme und beide Seiten mir seit Anfang 2015 den vollen Satz kürzen, wofür laut Bundesagentur für Arbeit aber nur sie zuständig ist, sodass die Kürzungen von Seiten des Jobcenters nicht mehr rechtens sein dürften. Für Leute, die grad nicht ganz durchblicken ganz kurz und knapp : Seit Beginn der Nebentätigkeit habe ich normalerweise einen Freibetrag von 165 € . Dies wird so geregelt, dass die kompletten 442 Euro vom Arbeitgeber auf meinem Konto landen, dafür aber die Beträge von der Bundesagentur ODER dem Jobcenter so gekürzt werden, dass ich unterm Strich 165 Euro mehr zur Verfügung haben dürfte , als vor Beginn der Tätigkeit. Dies ist aktuell nicht der Fall, da beide Seiten in einem Umfang kürzen, dass ich unterm Strich hunderte Euro weniger zur Verfügung habe, als vor Beginn des Minijobs. Ich denke also, noch Anspruch auf mehrere hundert Euro zu haben und lasse mich deshalb sehr ungerne in die nächste Ungewissheit stürzen.

    Deshalb nun die Frage:

    Würde es sich in meinem Fall rein finanziell lohnen, für ein halbes Jahr statt einem Minijob einen Midijob zu machen, bei dem ich mir womöglich wieder Sorgen machen muss, Schikanen durch das Jobcenter ausgesetzt zu sein, meinem Geld hinterherlaufen zu müssen oder verliere ich gar Anspruch auf eine Angleichung durch das Jobcenter, sodass ich finanziell trotz mehr geleisteter Arbeit deutlich schlechter dastehe, als mit Minijob oder gar als ohne jede Beschäftigung.

    Beste Grüße