Hast du dem Jobcenter den geänderten ALG I-Bescheid vorgelegt? Nach deinen Zahlen sieht es nämlich so aus, als würde das Jobcenter das ALG I in Höhe von vor deinem Minijob anrechnen.
Die Agentur für Arbeit rechnen gem. SGB III deinen Minijob unter Berücksichtigung von 165 € Freibetrag an.
Das Jobcenter rechnet das gekürzte! ALG I und den Minijob unter Berücksichtigung der Freibeträge nach dem SGB II an.
Unter Strich hast du dann deinen ALG II-Bedarf plus den SGB II-Freibetrag.
Mit Mindestlohn wären das bis zu 23 Wochenstunden. Damit wärst du nicht mehr arbeitslos und hättest keinen ALG I-Anspruch mehr.
Ja, habe den Änderungsbescheid vorgelegt und seit Wochen keine Antwort erhalten und es aus diesem Grund vor ca einer Woche erneut abgegeben. Mal abwarten, wie sich das ganze weiterentwickelt.
Deine Annahme ist absolut richtig!Das meinte ich mit ,,beidseitigen Kürzungen im vollen Umfang".
Besonders viel Nerven und Geld das ich mir leihen musste,um variable Kosten decken zu können, hat es mich gekostet, dass für mich eben nicht transparent besprochen wurde, wer für die Kürzungen zuständig ist und ich erst im März Post mit der Bestätigung erhalten habe, dass es die Bundesagentur sei. Wäre es so gewesen, dass bis dahin beide ihre vollen Sätze überwiesen hätten, sodass ich nun Geld zurückerstatten müsste, wäre das ganze wohl deutlich erträglicher gewesen, als wenn beide -wie in meinem Fall- gar nicht oder im vollen Umfang gekürzt überwiesen hätten.