Beiträge von Schnuckelchen

    Laß mal, es bringt leider nix. Ich rede von "Birnen" und Du von "Äpfeln". Ich hatte eigentlich gehofft, in diesem Forum Hilfe zu bekommen bzw. Erfahrungen mit anderen "Leidensgenossen" austauschen zu können.

    Deine Kommentare beruhen leider nur auf "contra Hartz IV". Wirkliches Faktenwissen kann ich beim besten Willen nicht rauslesen.

    Schade, aber für Alle, die der Fall interessiert, werde ich natürlich berichten, wie die Widersprüche ausgegangen sind.

    Dir noch einen schönen Abend und trotzdem danke.

    Aber mal ganz sachlich, der Paragraph wurde ja nicht gemacht um Leute in die Pfanne zu hauen, sondern um Leute zu unterstützen. Hätte ich ALG II Leistungen haben wollen (ab 01.09.2014) hätte ich diese auch beantragt und wäre nicht erst im April 2015 darauf gekommen.

    Logisch, oder? Ich habe auch noch niemals gehört, daß man gezwungen werden kann ALG II anzunehmen. Und ich wette, gäbe es die Steuerrückzahlung nicht, hätte kein Amt rückwärts gerechnet. Ich kenne genug Leute, die wollten aus den unterschiedlichsten Gründen eine Rückrechnung, manchnal auch nur auf dem Papier ohne Geldforderung. Bei Keinem führte ein Weg rein. Komisch.

    Hey, so einfach ist das aber nicht. Ich habe für diese Steuerrückzahlung hart gearbeitet, das ist schon mein Geld und nicht "Deins". Nur mal so nebenbei.

    Ich verzichte aber auf die Leistungen aus ALG II für den Zeitraum ab 01.092014. Das kann man und das habe ich der ARGE auch schriftlich erklärt. Ich denke schon, daß die Bescheide geändert werden müssen.

    Hallo Ihr Lieben,

    der Sachverhalt ist speziell aber schnell erklärt. Im Internet ist dazu keine Antwort zu finden.

    ALG I Bezug ab 01.09.2014 // Im März 2015 erhaltene Steuerrückzahlung // Deshalb Antrag auf aufstockendes ALG II erst ab 01.04.2015 gestellt, damit Steuerrückzahlung nicht als Einkommen angerechnet werden kann.

    Der Bescheid der ARGE sagt aber ALG II ab 01.09.2014 rückwirkend bis 02/2015 wegen SGB X § 28. (Kinderzuschlag wurde abgelehnt)

    Ab 03/2015 kein ALG II wegen Anrechnung Steuerrückzahlung.

    Ich habe widersprochen und auf den Bezug von ALG II von 09/2014 bis 02/2015 verzichtet, denn ich will ALG II ab 04/2015, weil ich dadurch finanziell besser komme.

    Darf die ARGE ohne einen Antrag von mir zu Ihren Gunsten rechnen, muß Sie meinen Widerspruch mit Verzicht akzeptieren und mir Leistungen ab 04/2015 bewilligen???

    Witzig ist auch, mein Antrag vom / ab 01.04.2015 wurde auf den 30.03. zurückdatiert, damit die ARGE in den Vorteil der Steuerrückzahlung kommt. ABER nicht mit mir!!!

    Hat Jemand auch schon einmal soetwas erlebt? Hat Jemand Erfahrung damit?