natürlich der Paragraph und das Gesetzbuch für welches dieses Forum steht SGB II §12 Abs.3 Nr.3
aber du hast recht hätte ich auch gleich schreiben können
Die korrekte Frage wäre demnach:
Muss ich als nicht Rentenversicherungpflichtiger trotzdem auf eine kapitalbildende Lebensversicherung einen Verwertungsausschluss machen oder reicht es wenn ich diese Lebensversicherung nur als Rentenvorsorge bezeichne.