Hallo Coco,
das Geld von deiner Mutter musst du nur als zinsloses Darlehen beim Amt angeben. Dazu benötigst du noch eine schriftliche Bestätigung deiner Mutter, dass du das Geld nicht geschenkt bekommst, sondern nur als zinslosen Kredit, den du auch wieder zurückzahlen musst.
Außerdem solltest du die Zahlung direkt von deiner Mutter überweisen lassen. (Aus dem Auge aus dem Sinn) Um zu zeigen, dass du auch gewillt bist, dass Geld wirklich zurück zu zahlen, richtest du einen Dauerauftrag mit einer Überweisung von sagen wir 20€ für deine Mutter ein.
Der von deiner Mutter gezahlte Kredit wird beim Amt auch als Schulden mit angegeben. Dass heißt du gibst die Gesamtsumme der Schulden an die Bank und die Schulden bei deiner Mutter beim Amt an. Der Betrag bei der Bank wird von Jahr zu Jahr weniger. Aber gleichzeitig wird der Kredit bei deiner Mutter immer mehr, bis der Kredit bei der Bank abbezahlt ist. Ab dann werden die Schulden auch bei deiner Mutter voll beglichen. (Wenn dir deine Mutter mal außer der Reihe etwas Geld zusteckt, muss das Amt das ja nicht unbedingt erfahren.)
Aber so hast du keine positiven Einnahmen mehr auf deinem Konto verbucht. Denn alle positiven Eingänge werden vom Amt erst einmal als Einnahmen gewertet. Und dann bist du in der Beweispflicht und musst immer alles dem Amt erklären was nervenaufreibend und zeitaufwendig (aber machbar) ist.
mfg
Jo