Beiträge von BGEjetzt

    Moin

    Ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben des JC erhalten, in dem man mich über das Ergebnis einen Datenabgleichs nach § 52 informiert. Dort wurde ein Praktikumsverhältnis ausgeworfen, dass ich vor mehr als drei Jahren hatte. Nun soll ich Nachweise erbringen, über mein Einkommen in diesem Arbeitsverhältnis seit Antragstellung (8/19)... Es wurde damals auch schon von einem anderen JC erfasst.

    Ist das normal?

    Bitte sachlich bleiben!

    Hallo

    Wie ich inzwischen einer Aufstellung der Änderungen zum 01.08. entnommen habe, wurde ein Freibetrag von 100 € jetztauch anderen Formen der Ausbildungsförderung/-vergütung eingeräumt, was vornehmlich Azubis und Menschen mit Behinderung Vorteile bringt.
    Wenn all diese EInkommen als gleichwertig gelten, gelten sie dann auch als gleichwertig mit Erwerbseinkommen? Wenn ja, dann müsste doch auch hier, bis 800 €, 100 € + 20 % vom Erwerbseink. frei sein, oder irre ich mich?
    Ich weiß, dass das Manchem als "Jammern auf hohem Niveau vorkommen" mag, man muss aber bedenken, welche Kosten ein Studium verursacht. 50 € mtl. müssen fürden nä. Semesterbeitrag weggelegt, Literatur beschafft, ein PC vorgehalten, Exkursionen bezahlt werden, etc. Mir ist auch immer noch nicht ersichtlich, unter welcher Begründung der Darlehensanteil als Einkommen angerechnet werdn darf. das BSHG hatte diesen damals noch ausgeklammer. Und meines Wissens gilt auch sonst ein Darlehen lt. SGB nicht als Einkommen.

    Hallo

    Ich habe wieder einmal eine Frage zum Thema Studierender in BG. Meine Frau und unsere Kinder erhalten derzeit Leistungen nach SGB II, ich werde ab Oktober wieder BAföG beziehen. Inkl. Kinderbetreuungszuschlag 1039 €. Heute flatterte der Bescheid mit der Neuberechnung ins Haus, mit einer Berechnung, die mir etwas zweifelhafthaft erscheint, nämlich was den Freibetrag angeht. Es werden zur Berechnung des zu verteilenden Einkommens vom BAföG 490 € abgezogen, wobei ich davon ausgehe, dass es sich hier um den Kinder ... zuschlag i.H.v. 390 € plus 100 € Freibetrag handelt, aber was ist mit der 20 % vom Höchstsatz-Regelung für Studierende ? Ist die in einer der wunderbaren Vereinfachungen der Handhabungen des SGB II weggefallen? Auf jeden Fall weden von meinem BAföG 42,50 € angerechnet, das hatte ich noch nie und würde die aktuelle BAföG-Erhöhung auffressen.

    Vielen Dank für die Antwort(en) im Voraus!

    Hallo

    Ich habe wieder einmal eine etwas speziellere Frage: Ich, derzeit im Leistungsbezug ALGII mit Frau und Kindern, habe heute (17.06.) meine Zulassung zum Masterstudium meiner Heimatuni erhalten. Soweit so gut. Leider muss ich laut dieses Zulassungsbescheides schon zum 04.07. den Semesterbeitrag in Höhe von ca. 300 € überwiesen haben. Von dem REgelsatz war es mir nicht möglich innerhalb von wenigen Monaten diese Summe zusammenzusparen. Das JC wäre mich durch die Aufnahme des Studiums ja wieder los, gibt es da irgendeinen Topf, aus dem ich eine Beihilfe/Darlehen beantragen könnte?

    Danke!

    Hallo!

    Ich habe vor kurzem meinen B. A. abgeschlossen und suche derzeit nach Arbeit, Frau und Kinder bilden mit mir eine BG. Im Oktober muss ich einen M. A. anschliessen, da in meiner Disziplin ein B. A. nicht wirklich zählt. Sollte ich endlich Arbeit finden und diese dann, zur Aufnahme des Studiums, kündigen, bekämen die anderen BG- Mitglieder Probleme, wenn sie wieder voll oder ganz neu in Bezug geräten? Würde quasi eine Sperrzeit wg. eigener Kündigung die gesamte BG bedrohen?

    Ich hoffe jemand kann mir diese Frage beantworten. Vielen Dank!

    Moin
    Wir haben eine horrende Betriebskostennachzahlung bekommen. Dies betrifft vor allem die Heizkosten. Diese habe ich, mit dem Antrag auf Übernahme, direkt an mein zuständiges Jobcenter geschickt. Daraufhin bekam ich die Aufforderung, die Abrechnung vom DMB (Mieterverein) überprüfen zu lassen. Erst danach würde eine Kostenübernahme möglich.
    Bis eine darauf beruhende Entscheidung des JC zu erwarten ist, wird die vom Vermieter gesetzte Frist, zu Begleichung, verstrichen sein. Da wir, aufgrund verspäteter Zahlungen des JC, schon einige Male mit unserer Mietzahlung in Verzug waren, droht uns, bei verspäteter Zahlung, die Kündigung. Darüber ist das JC informiert.

    Ist das Vorgehen des JC rechtens, besteht nicht eine allgemeine Verpflichtung zur Übernahme, in jedem Falle, wenn die Erhaltung des Wohnraums bedroht ist?
    Vielen Dank.

    Hallo

    Im Rahmen meines Studiums habe ich ein Pflichtpraktikum absolviert (11/12 2015), damals erhielt ich noch BAföG, meine Kinder und Ehefrau ALGII. Dieses Praktikum wurde vergütet. Ich habe das Praktikum sofort nach Unterzeichnung des Praktikumsvertrages angemeldet und da keine Reaktion des JC erfolgte nochmals auf den eingesandten Vertrag hingewiesen. Nach Erhalt der Verdienstbescheinigungen wurden diese eingereicht. Mein Studium ist jetzt beendet und ich beziehe derzeit ebenfalls ALGII. Heute kam ein Schreiben des JC das der Bescheid vom xx.xx.2015 neu berechnet wurde, da ich Einkommen erzielt habe. Um genau dieses zu vermeiden hatte ich mehrmals darauf hingewiesen, dass ich ein bezahltes Praktikum absolvieren würde. Meine Frage: Ist hier mal wieder das Versäumnis des JC zu meinem Problem geworden, sprich Rückfordeung vom eh schon knappen ALGII?

    Hallo

    Bin Mitglied der BG meiner Frau und Kinder und bisher BAföG gefördert, habe ca. 6 Monate bis Master-Studium zu überbrücken und bisher keine Arbeit für diesen Zeitraum. Wie beantrage ich Leistungen für mich? Einfach per Erstantrag und mit meinem Namen als hilfesuchende Person? Oder gibt es ein besonderes Formular oder Wege?

    Danke!

    Hallo!

    Ich befinde mich kurz vor Ende meines BA Studiums und bin über meine Ehefrau, die als Studierende in Elternzeit ALG II erhält familienversichert. Sollte ich bis Ende meines Studiums keine überbrückende Arbeitsstelle bis zum Beginn meines Masterstudiums finden, muss ich wohl oder übel ALG II beantragen und wäre nicht mehr familienversichert. Kann ich mich dann zum Beginn des Studiums wieder über meine Frau versichern lassen? Als Studierender über 30 muss ich nämlich ca. 150€ KV-Beitrag bezahlen, was ich mir nicht leisten könnte. Der Anteil den das BAföG-Amt übernimmt, deckt nur nämlich nur knapp die Hälfte der Kosten.

    Hallo!

    Ich bin Studierender, beziehe BAföG und leiste derzeit mein Pflichtpraktikum (10 Wochen) ab. Die Vergütung beträgt 300€ mtl. Meine Frau, unsere zwei Lütten und ich bilden eine BG. Ich habe dem Jobcenter zuerst zusammen mit unserem WBA meinen Praktikumsvertrag geschickt. Keine Reaktion. Daraufhin habe ich ihn noch einmal gesondert eingeschickt, keine Reaktion.
    Jetzt meine Frage, wird die Vergütung angerechnet, wenn ja mit welchen Freibeträgen. Oder wird sie behandelt wie ein Motivationsgeld (§11.90a SGBII)? Wird diese kurzzeitige Einnahme wie eine einmalige Einnahme auf 6 monate aufgeteilt....?
    Ich hoffe jemand kann mir diese Fragen beantworten. Ich befürchte nämlich, dass mir irgendwann eine größere Rückforderung ins Haus steht.

    Danke im Voraus!

    Moin!

    Ich, 37, Abitur auf d. zweiten Bildungsweg, habe just meine BA-Thesis eingereicht und werde im kommenden Wintersemester noch ein Praktikum machen. Zwischen Ende des Praktikums, letzte Prüfungsleistung - danach werde ich automatisch exmatrikuliert, und Beginn des Master-Studiums werde ich ca. 6 Monate erwerbslos sein oder arbeiten, so ich vorher etwas Erträgliches finde. Meine Frau und meine 2 Kinder bekommen Leistungen nach SGB II.
    Nun meine Frage: Kann die Arge mir verbieten, nach diesen 6 Monaten ein weiterführendes Studium zu beginnen, da ich alles tun muss um die BG aus dem Leistungsbezug zu bekommen?

    Danke

    Moin!
    Wir haben unseren WBA ca. 5 Wochen vor Ablauf des BWZ gestellt; unser JC gibt ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit an und übermäßig verfrühte Abgabe ist nicht erwünscht. 3 Tage vor dem neuen BWZ kam ein Schreiben, dass noch Kontoauszüge für ein nicht existentes Paypal-Konto erforderlich seien, wohl weil ein hilfsweiser Einzug über Paypal bei einem eBay-Kauf auf dem Kontoauszug meiner Ehefrau ersichtlich war. Die Leistungen wurden offensichtlich noch nicht angewiesen. Zwar bekomme ich Leistungen nach BAföG, jedoch reicht das nicht für Frau, zwei Kinder und meine Wenigkeit, zumal wir ähnliche Probleme schon häufiger hatten und unsere Hausverwaltung deshalb schon öfter ihre Miete zu spät erhalten hat und uns mit Kündigung für den Fall weiterer verspäteter Mietzahlung gedroht hat.
    Ich möchte jetzt am Montag mit den fehlenden Unterlagen das JC auf- und meine SB heimsuchen, um zumindest einen Vorschuss, besser die Gesamtsumme auszahlen zu lassen - auch falls diese schon angewiesen sein sollte (m.W. lässt sich so etwas durch Verrechnung/Rückzahlung ausgleichen), das dauert nämlich zu lange als dass die Miete pünktlich zu zahlen wäre. Wie sieht die rechtliche Lage hierzu aus, zusätzlich zu § 42 SGB I? Unsere letzte SB hat in solchen Fällen erst einmal gezahlt und dann die Unterlagen eingefordert, also hätte unsere jetzige wohl gedurft aber nicht gewollt. Hätte sie gemusst, bzw. habe ich einen Anspruch auf laufende Auszahlung oder Vorschuss in voller Höhe, gerechtfertigt durch Nachwuchs und Erhalt des Wohnraums?
    Vielen Dank!