Beiträge von frank-web

    Hallo liebe Gemeinde,

    Folgendes, meine Freundin und ihre Tochter (9), beide bekommen die sogenannte Grundsicherung,
    Wollen zu mir in eine 3 Zimmerwohnung 63qm ziehen. Ich wohne hier seit 2011 und habe ein eigenes Einkommen 1100 Netto. Ich habe leider/Gott sei Dank keine Ahnung von Grundsicherung weil ich keine beziehe.

    Stichtag ist der 1 September/ Einzugstermin. Ihre Wohnung ist zum 31 August gekündigt.

    Nun habe ich hier schon gelesen: Nach einem Jahr ist man eine BEdarfsgemeinschaft.
    Ist das richtig?
    Was bedeutet es für meine Freundin samt Tochter innerhalb diesen Jahres und nach einem Jahr?
    Was bedeutet es für mich mit 1100 Nettoeinkommen (festes Monatsgehalt) innerhalb diesen Jahres und danach?

    So weit ich verstanden habe wird mein Einkommen auf ihre Grundsicherung negativ angerechnet.
    Reicht es aus wenn sie mein Arbeitsvertrag samt die monatlichen Gehaltsstreifen beim Amt vorlegt oder muss ich als "Nichtbezieher" von meinem Arbeitgeber auch noch was ausfüllen lassen?

    Umzugskostenhilfe wird sie sicher nicht bekommen da sie freiwillig zu mir zieht oder kommt man unbürokratisch an einer Pauschale ran?

    Abgesehen von mein Mietvertrag und die letzte Nebenkostenabrechnung, benötigt meine Freundin von meinem Vermieter was für das Amt?

    Danke in Voraus für eure Hilfe